St. Martin im Gelderland Strengere Regeln für Brauchtumsfeuer

Gelderland · Öffentliche Feuer zu Ostern oder St. Martin sollen der Brauchtumspflege dienen, nicht der Entsorgung pflanzlicher Abfälle. Die Gemeinde Wachtendonk hat die Auflagen verschärft. Das ist auch in anderen Kommunen ein Thema.

 An St. Martin und zu Ostern werden in vielen Ortschaften große Feuer entzündet. In manchen Kommunen werden die Vorschriften dafür überarbeitet.

An St. Martin und zu Ostern werden in vielen Ortschaften große Feuer entzündet. In manchen Kommunen werden die Vorschriften dafür überarbeitet.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

In Wachtendonk ist es bereits beschlossen: Brauchtumsfeuer dürfen nur noch von bestimmten Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Organisationen veranstaltet werden. Privatpersonen dürfen solche Feuer nicht ausrichten. Die Verwaltung geht davon aus, dass in der Vergangenheit bei derartigen Veranstaltungen das Feuer als Gelegenheit genutzt wurde, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Das verstoße gegen die Regelungen zur Abfallentsorgung und solle daher nicht mehr geduldet werden.