Behörden Kampf um Parkausweis dauert an

Wachtendonk · Armin Rudolph aus Wachtendonk fühlt sich von den Behörden hingehalten. Die Entscheidung steht noch aus.

 Armin Rudolph kämpfte vergeblich um einen neuen Parkausweis.

Armin Rudolph kämpfte vergeblich um einen neuen Parkausweis.

Foto: Seybert

Armin Rudolph seufzt am Telefon. „Meine Sache bleibt in den Instanzen hängen“, sagt der Wachtendonker. Seine Sache, das ist der Kampf um den Zusatz „aG“ auf seinem Behindertenausweis. Dieser Zusatz für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ würde ihm das Benutzen von Behindertenparkplätzen erlauben.

Seit dem 3. April 2017 ist dem Rentner ein Behinderungsgrad von 100 Prozent attestiert. Mehrere Versuche, bei der Kreis Klever Kreisverwaltung und der Bezirksregierung Münster eine Genehmigung für „aG“ zu bekommen, scheiterten. Zwischenzeitlich war Rudolph nahe daran, aufzugeben. Zwischen den beiden Behörden fühlte er sich wie eine Flipperkugel, die hin und her geschossen wird. Nach einigem Überlegen entschloss er sich zu einer Klage vor dem Sozialgericht Duisburg. Und hatte mit neuen Hürden zu kämpfen. Das Sozialgericht wollte von ihm eine Stellungnahme dazu, dass der Kreis Kleve mit Schreiben vom 28. Dezember beantragt hatte, Rudolphs Klage abzuweisen. Mit Schreiben vom 2. Februar teilte ihm das Gericht mit, ein ärztliches Gutachten in ambulanter Untersuchung einzuholen. Doch mehrere Wochen musste der 82-Jährige warten. Erst nachdem er mehrmals nachgehakt hatte, bekam er einen Termin in der Arztpraxis des ihm vom Gericht genannten Sachverständigen. Rudolph nahm den Termin mit Mühe wahr, denn sein körperlicher Zustand ist im Laufe der Zeit immer schlechter geworden. Kam er früher mit Hilfe eines Rollators zurecht, sitzt er „mittlerweile im Rollstuhl, denn ich kann mich ohne Halt kaum noch bewegen“.

Im Juni kam eine Wende zum Besseren. Das Sozialgericht Duisburg schickte Rudolph eine Kopie des 18-seitigen Gutachtens vom Gutachter des Medizinischen Dienstes. Darin heißt es abschließend, „so dass ich den Nachteilsausgleich aG für berechtigt halte und entsprechend empfehlen möchte“.

Wieder jedoch tat sich wochenlang nichts. Mitte August rief Rudolph beim Sozialgericht Duisburg an, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Er erfuhr, dass das Gericht noch auf eine Stellungnahme des Kreises Kleve warte. Dort wurde dem Wachtendonker mitgeteilt, die Stellungnahme sei am 25. Juli abgegeben worden. Das Gericht bat den Rentner darauf hin, beim Kreis die Versendung eines Zweitexemplars zu veranlassen. „Immer wieder muss ich nachhaken“, beschwert sich Rudolph.

Möglicherweise nutzt ihm das für ihn günstige Gutachten des Medizinischen Dienstes gar nichts. Denn er bekam beim Kreis gesagt, dass die zuständige Ärztin des Medizinischen Dienstes den Wunsch nach dem „aG“-Zusatz wohl ablehnen werde. Letztlich entscheidet das Sozialgericht.

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