Aus dem Landgericht Abhängiger Drogenkurier hatte Schulden beim Dealer

Kleve/Straelen · Mit 13 Kilo Kokain wurde im Januar ein Berliner in Straelen aufgegriffen. Das Klever Landgericht verurteilte den Mann zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Ein gutes Gespür hatten Beamte der Bundespolizei im Januar auf der A 40 in Straelen: Sie hielten routinemäßig einen Citroën mit Berliner Kennzeichen an, der gerade aus den Niederlanden eingereist war. Einen ruhigen Eindruck machte der 27-jährige Berliner am Steuer. Er erklärte den Beamten, er habe eine Freundin in Holland besucht. Die Beamten inspizierten den Fußraum des Beifahrersitzes. Unter der Fußmatte fanden sie eine durchgedrehte Schraube und eine Schnittkante im Fußboden, die auf einen verdeckten Stauraum hindeuteten. Die Polizisten öffneten das Versteck mit einer Brechstange und fanden mehrere Päckchen mit Kokain. Insgesamt hatte der Berliner rund 13 Kilogramm der harten Droge in die Bundesrepublik eingeführt. Am Klever Landgericht musste er sich deswegen verantworten.

Der Angeklagte, ein ehemaliger aufstrebender Fußballspieler, der zuletzt arbeitslos gewesen ist und seit Januar in Haft sitzt, räumte die Vorwürfe ein. Er erklärte, kokainabhängig zu sein und wegen Schulden von seinem Dealer dazu gebracht worden zu sein, die Kurierfahrt durchzuführen. „Ich bin in einen Teufelskreis geraten“, sagte der Angeklagte. Mehrere 1000 Euro Schulden habe er bei seinem Dealer zuletzt gehabt – entstanden aufgrund des teuren Eigenkonsums der harten Droge (Grammpreis in Berlin laut dem Angeklagten: 70 Euro).

„Ich möchte eine Therapie machen, wenn ich die Möglichkeit dazu bekomme“, sagte der Angeklagte. Ausgangspunkt seines Kokainproblems: eine Tätigkeit als Security-Mitarbeiter in der Hauptstadt. Doppelschichten, Nachtschichten „an der Tür“ – irgendwann habe ihm ein Kollege die Droge empfohlen. „Ich habe schnell Gefallen daran gefunden, an der Euphorie“, so der 27-Jährige. „Irgendwann wurde ich paranoid, fühlte mich beobachtet oder hörte Dinge, die gar nicht da waren.“

Der Angeklagte sei kokainabhängig, so ein Gutachter. Der Psychiater empfahl die Unterbringung des Berliners im Maßregelvollzug. Verteidigung und Staatsanwaltschaft beantragten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Verteidiger beantragten fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe, der Staatsanwalt elf Jahre. Zehn Jahre verhängte die zweite große Strafkammer – wegen Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben. Sie ordnete Maßregelvollzug an, mit zwei Jahren Vorwegvollzug in einer JVA.

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