Flutkatastrophe im Ahrtal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Landrat ein
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Kriminalität Prozess: Gelderner Darknet-Dealern drohen Haftstrafen

KLEVE/GELDERN · „Das war der größte Fehler, den ich je gemacht habe. Ich möchte nichts mehr damit zu tun haben“, sagt der 37-jährige Angeklagte aus Geldern in seinem letzten Wort vor dem Klever Landgericht. Im laufenden Strafprozess hat er zuvor erklärt, als Kurier Cannabis-Lieferungen zu einem mittlerweile zu sieben Jahren Haft verurteilten Darknet-Dealer aus Geldern transportiert zu haben.

Landgericht Kleve fällt Urteil gegen drei Angeklagte.
Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Dafür habe er zwischen 150 und 200 Euro pro Fahrt erhalten, so der Angeklagte.

Am 3. März 2018, das haben die umfangreichen Ermittlungen von Klever Staatsanwaltschaft und Weseler Kreispolizei ergeben, soll der Angeklagte zwölf Kilogramm Haschisch bei einer in Chatverläufen als „Opa“ bezeichneten Person in Duisburg abgeholt haben. Elf Tage später seien es 20 Kilogramm Marihuana gewesen, die er diesmal beim 34-jährigen Mitangeklagten in Krefeld abgeholt und dann nach Geldern transportiert habe.

Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren forderte die Klever Staatsanwaltschaft deswegen am Dienstag für den 37-jährigen Gelderner. Als Kurier habe er sich der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mindestens zwei Fällen schuldig gemacht. Die Verteidigung hingegen beantragte eine Freiheitsstrafe von knapp über zwei Jahren – nicht wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben, sondern lediglich wegen Beihilfe zum Handeltreiben, da der Angeklagte nur sporadisch als Kurier eingesetzt worden sei. Den anderen beiden Angeklagten drohen noch gravierendere Freiheitsstrafen: Vier Jahre und neun Monate beantragte die Staatsanwaltschaft für den 34-jährigen Krefelder, der gestanden hatte, für seinen bereits verurteilten Cousin Cannabis angebaut und später die angeklagte Lieferung zwischengelagert zu haben. Die Einlassung des Angeklagten, dieser habe unentgeltlich und aus Freundschaft zu seinem Cousin gehandelt, sei jedoch eine Schutzbehauptung und „von Anfang bis Ende zusammengereimt“, erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe beantragte der Anklagevertreter für den 32-jährigen Dortmunder. Dieser sei wegen bandenmäßigen Handeltreibens zu verurteilen, nicht wegen Beihilfe hierzu. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, vertretungsweise die Gelderner Versandzentrale geführt und auf der Darknet-Handelsplattform „Dream Market“ Kundenbewertungen und Bestellungen bearbeitet zu haben.

Nach den Plädoyers ging es für die drei Angeklagten zurück in Untersuchungshaft. Am 4. April um 10 Uhr wird das Urteil verkündet. Während der Beweisaufnahme sagten zahlreiche Polizeibeamte als Zeugen aus. Sie hatten auch den bereits verurteilten Gelderner im Sonsbecker Raum entdeckt, als dieser Briefe in einen observierten Briefkasten warf.

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