Geldern Künftiges Naturschutzgesetz regelt Reiten im Wald neu

Geldern · Kreis Kleve muss Bedingungen ans Gesetz anpassen.

Zum Jahresbeginn tritt das neue Landesnaturschutzgesetz in Kraft, das auch Auswirkungen auf Reiter, Fahrer und Eigentümer im Kreis Kleve hat. Damit sich nicht allzu viel ändert oder sich Bedingungen verschlechtern, bemüht sich die Kreisverwaltung seit Monaten, die Interessen der Parteien abzuwägen und möglichst verträgliche Lösungen zu finden. Im Grundsatz haben sich die Bedingungen vereinfacht: Auf allen befestigten Waldwirtschaftswegen im Staatsforst ist das Reiten künftig erlaubt. Die Kennzeichnungspflicht von Pferden, die Reitabgabe und die Möglichkeit, Hunde mitzuführen, bleiben laut Gesetz bestehen.

Eine "Allgemeinverfügung" will der Kreis noch in diesem Jahr verabschieden, deshalb sei schnell mit dem Regionalforstamt zu sprechen. Auf der Grundlage davon soll ein Kartenwerk erarbeitet werden, das den Kommunen, Waldbesitzern und Reitverbänden zur Stellungnahme übersandt wird. Das erklärte in der jüngsten Sitzung des Naturschutzbeirats Hermann Reynders, beim Kreis für den Umweltschutz verantwortlich. Beraten werden soll in der nächsten Beiratssitzung.

Freya Degener ist die Vorsitzende der Vereinigung der Freizeitreiter und Fahrer im Kreis Kleve. Die Kevelaererin sagte im Gespräch mit der Rheinischen Post, dass ihr Verband seit langer Zeit in die Überlegungen einbezogen sei und sie den Eindruck habe, dass die Abstimmungen auf einem guten Weg seien. "Das hängt ja immer von den beteiligten Leuten ab; im Kreis Kleve scheint es gut zu funktionieren." Nach ihren Angaben haben Reiter im Kreis Kleve weniger Probleme im Wald als vielmehr im sonstigen Außenbereich. "Die Felder der Landwirte reichen oft bis unmittelbar an die Fahrbahn. Und es gibt überhaupt viel zu viel Asphalt."

(RP)
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