Kreis Kleve Apotheken dürfen Antibiotika-Vorrat aus dem Ausland anlegen
Kreis Kleve · Apotheken dürfen Antibiotika selbstständig aus dem EU-Ausland bestellen und einen Vier-Wochen-Vorrat anlegen – auch ohne konkrete Verschreibung für Kunden. Die Allgemeinverfügung im Kreis Kleve gilt ab Freitag.
Immer noch kämpfen Apotheken mit Lieferengpässen bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Nun dürfen öffentliche Apotheken in Nordrhein-Westfalen nach einem entsprechenden Erlass des Landes die betroffenen Arzneimittel selbstständig aus dem EU-Ausland bestellen und einen Vier-Wochen-Vorrat anlegen – auch ohne konkrete Verschreibung für Kunden. Darüber informiert nun der Kreis Kleve.
In der Allgemeinverfügung des Kreises heißt es: „Die Bestellung der betreffenden Arzneimittel durch die Apotheken kann erfolgen, ohne dass der jeweiligen Apotheke zu diesem Zeitpunkt eine Bestellung einer einzelnen Person und eine Verschreibung für das betreffende Arzneimittel vorliegen.“ Eine Bevorratung der betreffenden Arzneimittel könne in angemessenem Umfang bis zu einem Vier-Wochen-Vorrat, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Kunden der Apotheke, erfolgen. „Diese Ausnahme gilt nur für Arzneimittel, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen werden.“
Die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve ist am Freitag in Kraft getreten und gilt bis zum Ende des laufenden Jahres.