Bürgermonitor Knöllchen-Ärger in Issum nach drei Monaten doch beigelegt

Sevelen · Drei Monate dauerte das Tauziehen, bis klar war, ob ein „Knöllchen“, das in Sevelen verteilt wurde, bezahlt werden muss oder nicht. Jetzt ist der Fall gelöst.

 So sah die Situation aus Sicht von Birgit van Rickelen aus, als sie am Tag des Töpfermarktes in Sevelen war. Sie parkt nicht auf der Seite, auf der das Halteverbotsschild steht.

So sah die Situation aus Sicht von Birgit van Rickelen aus, als sie am Tag des Töpfermarktes in Sevelen war. Sie parkt nicht auf der Seite, auf der das Halteverbotsschild steht.

Foto: Birgit van Rickelen

Die Freude nach dem Besuch des Töpfermarktes in Sevelen war für Birgit van Rickelen und ihre Mutter dahin, als sie zu ihrem Auto zurückkehrten und ein „Knöllchen“ entdeckten. Verstehen konnte die Aldekerkerin das nicht. Das Halteverbotsschild stand auf der anderen Straßenseite, sie hat das sogar fotografiert.

Fünf Tage nach dem Töpfermarkt bekam sie einen Befragungsbogen zugeschickt samt Foto ihres parkenden Wagens. Stutzig machte die Aldekerkerin allerdings, dass sie die einzige in der Parkreihe war, die eine Verwarnung bekommen hatte. „Ein Schelm, der Böses dabei denkt“, sagt sie: Alle anderen Autos hätten örtliche Kennzeichen gehabt, sie war wegen ihres Firmenwagens die einzig „Fremde“ und die einzige mit „Knöllchen“.

Dabei ist sie gar nicht fremd. Zehn Jahre hat sie in Sevelen gewohnt. Den Töpfermarkt besucht sie mit ihrer Mutter schon so lange es ihn gibt. „Meine Mutter töpfert selber, das macht die Veranstaltung für uns besonders interessant.“

Das Verwarnungsgeld wollte sie nicht hinnehmen. Sie schrieb eine Mail mit Begründung an die Gemeinde und ärgerte sich, dass eine „lapidare Stellungnahme“ zurückkam. Die dargelegten Ausführungen seien überprüft worden, heißt es im Schreiben der Gemeinde vom 22. Oktober. Verwarnung und Verwarnungsgeld könnten „unter Berücksichtigung Ihrer angegebenen Gründe nicht zurückgenommen werden“.

Die RP fragte bei der Verwaltung nach. Zurück kam die positive Meldung: „Verwarngeld wird eingestellt.“ Zur Begründung heißt es: „Auf der Büllenstraße galt am 3. Oktober 2018 ein beidseitiges absolutes Halteverbot. Da der Nachweis nicht mehr erbracht werden kann, dass die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt worden sind, wurde das Verfahren eingestellt.“ In diesem Fall gilt also zum Glück: Im Zweifel für den Bürger.

INFO Den Bürgermonitor der Rheinischen Post erreichen Sie per Mail an geldern@rheinische-post.de, Telefon 02831 139270

(bimo)
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