Geldern Keine Kohle zum Heizen

Geldern · Knapp sechs Wochen nach Ablauf der Fälligkeit haben säumige Kunden der Gelderner Stadtwerke Zeit, ihre Strom- und Gasrechnungen zu bezahlen. Ansonsten rückt ein Mitarbeiter aus, um die Zugänge zu sperren. Knapp 60 Mal jährlich drehen die Gelderner Stadtwerke einem Kunden Gas oder Strom ab, weil er seine Rechnung nicht bezahlt hat. Da die meisten dann aber die Schulden schnell begleichen, dauert diese Sperrung selten länger als einen Tag.

 Die Netzagentur hat den Stromnetzbetreibern einen Riegel vorgeschoben.

Die Netzagentur hat den Stromnetzbetreibern einen Riegel vorgeschoben.

Foto: AP, ASSOCIATED PRESS

Es ist gutes Recht der Stadtwerke, bei ausbleibender Zahlung Strom und Gas abzudrehen, doch bis ein Mitarbeiter sich dazu aufmacht, hat der Kunde nach Ablauf der Fälligkeit knapp sechs Wochen Gelegenheit, die Rechnung zu begleichen. Eine Woche nach Ablauf der Fälligkeit erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung, die ihm vier Wochen Zeit lässt, das Geld zu zahlen. Danach erhält er eine zweite Mitteilung, die ihn auffordert, die Rechnung innerhalb von drei Tagen zu zahlen. Erst dann rückt ein Mitarbeiter der Stadtwerke aus, um Gas beziehungsweise Strom abzudrehen.

"Wenn die Leute dann das Geld zahlen, werden die Zugänge sofort wieder entsperrt", berichtet Arno Nothen, kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Geldern. 79 Euro kosten Sperrung und Entsperrung. Mit grober Gewalt könne der Kunde die Sperrung zwar widerrechtlich selbst entfernen, doch bekämen die Stadtwerke dies sofort mit.

Ratenzahlungen möglich

Bei Härtefällen lassen sich die Stadtwerke auch auf Ratenzahlungen ein. "Das prüfen wir aber genau, denn in der Vergangenheit sind wir da häufig ausgenutzt worden", sagt Nothen. Doch wenn der Kunde nicht mal eine Rate zahlen kann, werden auch die Zugänge nicht wieder entsperrt. Nothen appelliert an die Kunden, sich so früh wie möglich zu melden, wenn es Probleme bei der Zahlung gibt.

Auch Hartz-IV-Empfängern können Strom und Gas abgedreht werden, doch bemüht sich das Sozialamt darum, dies zu verhindern, und steht deshalb in Kontakt mit den Gelderner Stadtwerken — damit zum Beispiel keiner Familie mit Kindern die Energiezufuhr abgedreht wird.

Schulden übernehmen

Im Sozialgesetzbuch II heißt es, dass die Kommune die Schulden für Heizkosten übernehmen kann "soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht." Dazu verpflichtet ist die Kommune zwar nicht, doch Markus Grönheim, Abteilungsleiter vom Amt für Arbeitssuchende, erklärt, dass im Normalfall ein Darlehen gewährt werde, wenn sich der Hartz-IV-Empfänger einsichtig zeige, dass er seinen Umgang mit Geld ändern müsse und beispielsweise zur Schuldnerberatung gehe. Mit dem Darlehen begleicht die Stadt dann die Schulden, bevor die Energiezufuhr abgestellt wird. Den Leuten müsse klar sein, dass Hartz IV kein "All-Inclusive-Angebot" sei.

(RP)
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