Wahl zwischen zwei Grundschulen Kinder an Issums Grundschulen anmelden

Issum · Die Schulen führen in den nächsten Tagen Informationsveranstaltungen durch. Es gelten die Corona-Hygienevorschriften. Auch die Anmeldetermine stehen schon fest.

 An den Grundschulen in Issum finden in den nächsten Tagen Informationsveranstaltungen statt.

An den Grundschulen in Issum finden in den nächsten Tagen Informationsveranstaltungen statt.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren sind, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2022/23 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

In der Gemeinde Issum gibt es die Brüder-Grimm-Schule, Neustraße 37 und die St.-Nikolaus-Schule, Weseler Straße 52. Informationsveranstaltungen gibt es an der Brüder-Grimm-Schule: Mittwoch, 29. September, von 15.30 bis 17.30 Uhr, Buchstaben A-K, und am Donnerstag, 30. September, von 15.30 bis 17.30 Uhr. Buchstaben L-Z.

An der St.-Nikolaus-Schule: Freitag, 1. Oktober, ab 17 Uhr im Forum der Schule für alle Issumer Familien und am Samstag, 2. Oktober, ab 10 Uhr im Forum der Schule für alle Sevelener Familien.

Eine persönliche Anmeldung des Kindes ist auch in diesem Jahr unter Berücksichtigung bestimmter Hygienemaßnahmen (Mund- Nasenschutz, Abstandsregel) möglich. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Anmeldung mit dem Kind in der gewählten Schule durchzuführen. Das Anmeldeformular ist ausgefüllt und unterschrieben zur persönlichen Anmeldung mitzubringen. Die Angaben zum bisher besuchten Kindergarten werden für die Klasseneinteilung benötigt. Die Erziehungsberechtigten müssen auch die Nachweis-Bescheinigung über den ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Kopie des entsprechenden Hinweises des Impfausweises ihres Kindes mit sowie gegebenenfalls den Antrag für das Schülerfahrticket mitbringen.

Die Anmeldetermine an beiden Schulen sind: Dienstag, 5. Oktober, von 14 bis 17 Uhr, Mittwoch, 6. Oktober, von 8.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag, 7. Oktober, von 14 bis 17 Uhr.

Um Wartezeiten zu vermeiden, werden Termine für die Anmeldung telefonisch ab dem 20. September ausgegeben. Sollte es dazu kommen, dass an einer der beiden Grundschulen die Anmeldezahlen die Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten übersteigen, wird es gegebenenfalls ein Losverfahren geben um die Schüler einer Schule zuzuweisen.

Hinweis: Das Parken direkt an den Schulen ist nicht möglich ist, da sonst der Busverkehr zu stark behindert wird und insbesondere die Schulkinder gefährdet sind.

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