Verkehr in Issum Issum bekommt im Ortskern neue Verkehrsschilder

Issum · Auf Änderungen einstellen müssen sich Autofahrer und Radfahrer im Zentrum von Issum. Einige Regeln im Straßenverkehr wurden geändert.

 Die Kapellener Straße wird zur Einbahnstraße. Radfahrer haben freie Fahrt.

Die Kapellener Straße wird zur Einbahnstraße. Radfahrer haben freie Fahrt.

Foto: Röser, Henning

Im Issumer Ortskern gelten neue Verkehrsregeln, deshalb werden in dieser Woche Markierungsarbeiten durchgeführt. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit. Auf Grund der Änderung der Straßenverkehrsordnung ist das Parken mit Parkscheibe in einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Gleichzeitig wurde eine kleine Tempo-20-Zone eingerichtet und die Kapellener Straße zur Einbahnstraße erklärt. Deshalb wurden für die Straße „Markt“, die Kapellener Straße, die Mittelstraße, die Schulstraße und für ein Teilstück der Gelderner Straße neue Verkehrszeichen angeordnet.

Auf der Straße „Markt“ beginnt ungefähr an der Fleuthbrücke die Tempo-30-Zone und der eingeschränkte Parkzonenbereich mit den Zusatzzeichen: „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt, 2 Stunden mit Parkscheibe, werktags von 7 bis 19 Uhr“. Kurz vor der Katholischen Kirche beginnt die 20er-Zone.

Die Kapellener Straße ist zur Einbahnstraße erklärt worden. Radfahrer haben freie Fahrt. Da ab Ecke Mittelstraße die Einbahnstraße gilt, ist hier die Einfahrt verboten. Alle Anwohner in diesem Bereich müssen die Kapellener Straße in Richtung Mittelstraße verlassen. Dies ist zum Schutz der Radfahrer angeordnet worden. Ecke Mittelstraße beginnt ebenfalls die eingeschränkte Parkzone mit den entsprechenden Zusatzzeichen.

Auch auf der Mittelstraße ist das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen zwei Stunden werktags von 7 bis 19 Uhr erlaubt. Gleiches gilt für die Schulstraße. Der Parkplatz neben der evangelischen Kirche (Schotterplatz) gehört nicht in die eingeschränkte Parkzone und kann dauerhaft benutzt werden.

Auf einem Teilstück der Gelderner Straße und Neustraße bleiben die verkehrsberuhigten Bereiche bestehen. Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Da in der Gelderner Straße keine Parkbuchten markiert sind, weil die Straße zu eng ist, kann hier auch nicht geparkt werden. An der Ecke Neustraße / Gelderner Straße / Markt beginnt die Tempo-20-Zone.

Nachfragen zu diesem Thema beantwortet Brigitte Bast, Telefon 02835 1013, E-Mail Brigitte.Bast@Issum.de

(RP)
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