Tod nach Spaziergang in Geldern Hinweis nach tödlichen Tritten gegen Hund

Geldern · Der Polizei liegt ein Hinweis zum Fall des tödlich verletzten Hundes aus Geldern vor. Die Tierschutzorganisation Peta hat zudem eine Belohnung ausgesetzt, um den unbekannten Mann zu finden. Der Spaziergänger hatte einen Hund so schwer getreten, dass das Tier starb.

Der unbekannte Hundebesitzer wird von Polizei und Peta gesucht (Symbolbild).

Der unbekannte Hundebesitzer wird von Polizei und Peta gesucht (Symbolbild).

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Zehn Tage nachdem ein Hund von einem Unbekannten getreten und tödlich verletzt wurde, hat die Polizei einen neuen Hinweis zu dem Fall bekommen. Das bestätigte die Polizei Kleve am Freitag. Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit. Weitere Details wolle die Polizei wegen der laufenden Ermittlungen nicht herausgeben.

Der Vorfall ereignete sich am Dienstag, 23. April, gegen 9 Uhr auf der Max-Planck-Straße. Ein 30-jähriger Mann aus Geldern war dort mit seinem Bordercollie-Mischling spazieren. Nach Angaben der Polizei traf das Gespann auf einen anderen Hundebesitzer, der mit seinem Schäferhund-Mix unterwegs war.

Die beiden Tiere spielten miteinander, wobei der Schäferhund den jungen Bordercollie in die Wange zwickte. Als der acht Monate alte Hund knurrte, eskalierte die Situation offenbar. Der unbekannte Besitzer des Schäferhunds trat mehrmals gegen den Körper des Bordercollies und rannte in das Wohngebiet an der Brabanter Straße davon. Der 30-Jährige brachte seinen verletzten Hund zum Tierarzt, das Tier starb jedoch am nächsten Tag.

Die Polizei sucht mit folgender Personenbeschreibung nach dem Mann: Er ist 25 bis 30 Jahre alt, etwa 1,95 Meter groß, hat einen Dreitagebart und kurze, an den Seiten mit einem geschorenen Muster versehene braune Haare. Bekleidet war er mit einer dunklen Weste mit Reflektoren, einer schwarzen Arbeitshose sowie schwarzen Arbeitsstiefeln. Hinweise nimmt die Kripo Geldern unter der Telefonnummer 02831 1250 entgegen.

Nun hat sich auch die Tierschutzorganisation Peta eingeschaltet und eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zu einer Verurteilung des Mannes führen. Zeugen können sich unter der Telefonnummer 01520 7373341 bei der Tierschutzorganisation melden.

Welche Strafe den Unbekannten erwartet, ist noch unklar. Ein Tier fällt in der Rechtsprechung unter den Begriff der „Sache“. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass das Töten eines Tieres nur eine Sachbeschädigung ist. Wenn das Verletzen oder Töten eines fremden Tiers vorsätzlich passiert – also mit Wissen und Willen – ist die Tat strafbar. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder zufügt.

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