Interview mit Ludwig Ramacher Ärger über bürokratischen Unfug

Ludwig Ramacher, Grünen-Fraktionschef in Wachtendonk, ärgert sich über eine in seinen Augen unsinnige Anordnung aus Düsseldorf. Er möchte darauf im Haupt- und Finanzausschuss öffentlich aufmerksam machen.

 Ludwig Ramacher ärgert sich über Bürokratie-Auswüchse. Und er will, dass der Ausschuss seinen Unmut teilt.

Ludwig Ramacher ärgert sich über Bürokratie-Auswüchse. Und er will, dass der Ausschuss seinen Unmut teilt.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Herr Ramacher, Sie haben eine Erweiterung der Tagesordnung bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (tagt als Ersatzgremium für den Gemeinderat) am Donnerstag beantragt. Warum haben Sie das gemacht?

LUDWIG RAMACHER Es geht um eine Mitteilung der Gemeindeverwaltung Wachtendonk über die Zahlung von Sitzungsgeldern für Online-Fraktionssitzungen.

Was steht denn in dieser Mitteilung?

RAMACHER Es wird eine Antwort des zuständigen Landesministeriums auf eine Anfrage eines Kreises im Regierungsbezirk Düsseldorf zitiert. Da heißt es: „Aus unserer Sicht ist eine vorherige Entscheidung der Vertretung der Kommune erforderlich, bevor Sitzungsgeld für Online-Fraktionssitzungen gewährt werden kann. Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus an, sondern es ist maßgeblich, wann eine konkrete Kommune die Entscheidung trifft, Online-Fraktionssitzungen zuzulassen. Erst ab der Entscheidung der Kommune über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen kann Sitzungsgeld für solche gewährt werden.“

Was stört Sie denn an dieser Mitteilung?

RAMACHER Noch gröberen bürokratischen Unfug habe ich selten gesehen. Da werden erst Gremien- und Fraktionssitzungen quasi untersagt und dann eine Gremienentscheidung verlangt, wenn für Fraktionssitzungen per Videokonferenz Sitzungsgelder gezahlt werden sollen.

Was soll der Ausschuss Ihrer Meinung nach tun?

RAMACHER Der Ausschuss in Vertretung des Gemeinderates sollte zum einen, falls wirklich erforderlich, die notwendige rechtliche Klarstellung durch Verabschiedung einer Änderung der bestehenden Hauptsatzung veranlassen. Und der Ausschuss sollte seinen Unmut zum Ausdruck bringen darüber, mit welchem formalen Bürokratismus hier die kommunale Demokratie überzogen wird. Es gibt weder in der Art der Vorbereitung auf die Sitzung noch in der Arbeit in der Sitzung einen ernsthaften Unterschied zwischen einer Präsenzsitzung und einer Fraktionssitzung als Videokonferenz, eine Ungleichbehandlung ist also durch nichts gerechtfertigt. Da jetzt solche unauflösbaren Hürden aufzubauen, ist unakzeptabel.

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