Gerichtsurteil in Geldern Fußweg in Kapellen bleibt zugemauert

Kapellen · Das Gericht hat entschieden: Die Mauer muss nicht zurückgebaut werden. Nun melden sich auch die Eigentümer zu Wort.

 Das ist das Päddchen, die Gartenstraße. Es endet jetzt jäh vor der  Betonmauer, die der neue Nachbar über den Weg hinweg gesetzt und mit Erde aufgefüllt hat.

Das ist das Päddchen, die Gartenstraße. Es endet jetzt jäh vor der Betonmauer, die der neue Nachbar über den Weg hinweg gesetzt und mit Erde aufgefüllt hat.

Foto: Zehrfeld, Sina (szf)

Eine Mauer auf der Gartenstraße entzweit Kapellen. Die Gartenanlage, die Anwohner auf dem Weg gebaut hatten, hat zu einem Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung geführt. Nun gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Der Weg ist nicht öffentlich, die Klage somit unbegründet, und der Garten muss nicht zurückgebaut werden.