Geldern Gericht senkt Haftstraße für Schläger

Geldern · Das Landgericht Kleve verurteilte einen 25-jährigen Wachtendonker gestern unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht revidierte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm damit ein im Juni 2010 ergangenes Urteil des Amtsgerichts Geldern. Dies hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten ausgesprochen. Nach Angaben des Landgerichts hatte das Amtsgericht die Strafe anders berechnet. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Drei verschiedene Straftaten

Dem vorbestraften 25-Jährigen werden mehrere Straftaten zur Last gelegt. Im September 2008 stürmten der Mann und zehn teils mit Schlagstöcken bewaffnete Begleiter eine Geburtstagsfeier in Wachtendonk. Der Angeklagte versetzte dem Veranstalter einen Kopfstoß, einem anderen Gast schlug er mit einem Schlagring mehrfach gegen den Kopf. Im November 2008 trat der nun Verurteilte die Wohnungstür eines Bekannten ein. Die Tür flog aus dem Rahmen und traf den Wohnungsmieter am Kopf. Herbeigerufene Polizisten schlug der 25-Jährige mit den Fäusten. Die zwei Beamten wurden dabei verletzt.

Den Freund schwer verletzt

Anfang Mai 2009 geriet der damals alkoholisierte Mann bei einem Grillfest auf einem Firmengelände in Wachtendonk mit einem Freund in Streit. Als ihn der Freund beleidigte, schlug ihm der 25-Jährige mit der Faust gegen ein Ohr. Dem Opfer gelang es, den Angeklagten in den Schwitzkasten zu nehmen. Der Angeklagte hob den Freund jedoch hoch, warf ihn zu Boden und schlug mehrfach auf ihn ein. Das Opfer erlitt zahlreiche Knochenbrüche im Gesicht, Sehkraft und Hörfähigkeit sind bleibend beeinträchtigt.

(RP)
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