Verkehrslenkung Weniger Lastwagen in Wankums Ortsmitte

Wankum · In der nächsten Sitzung des Wachtendonker Fachausschusses wird über Maßnahmen beraten, wie sich das Dorfzentrum entlasten lässt. Auch die Tempo-30-Zone in der Ortschaft soll erweitert werden.

 Auf der Landfriedensstraße in Wankum soll der Lkw-Verkehr künftig spärlicher fließen.

Auf der Landfriedensstraße in Wankum soll der Lkw-Verkehr künftig spärlicher fließen.

Foto: Klatt

Weniger Lastwagen auf den Straßen – diesen Wunsch haben die Wankumer und vor allem die Anwohner der Bröhlstraße immer wieder geäußert. Mit einer neuen Planung soll diesen Forderungen nun nachgekommen werden. In seiner nächsten Sitzung berät der Wachtendonker Ausschuss für Planung, Liegenschaften und Verkehr das entsprechende Konzept. Es kam laut Gemeindeverwaltung nach einem Termin mit den Verantwortlichen des Straßenverkehrsamtes des Kreises Kleve, dem Verkehrsplaner des vom Gemeinderat beauftragten Fachbüros und dem Bürgermeister zustande.

Demnach soll künftig von der L 39 aus die Einfahrt in die Bröhlstraße und von der L 140 aus die Einfahrt in die Landfriedensstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen verboten sein. Ausgenommen davon sind Pkw und Omnibusse. Die Regelung wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt. Der Anlieger-Lastwagenverkehr könnte dann von der Grefrather Straße aus die Bröhlstraße und Landfriedensstraße erreichen.

Sollte das so beschlossen werden, müssten die Einfahrtsverbote auf der L 39 und L 140 vor den jeweiligen Einmündungen den Verkehrsteilnehmern angekündigt werden. Außerdem muss die Lkw-Umleitung an den genannten Einmündungen und an der Ampelkreuzung L 140/L 39 erfolgen. Die Gemeinde geht davon aus, dass Straßen NRW als Straßenbaulastträger die Kosten nicht übernimmt und seine Zustimmung erst erteilt, wenn die Gemeinde die Verkehrsschilder bezahlt, ebenso die anfallenden Lohn- und sonstigen Kosten.

Zu klären ist die Frage, ob die Bröhlstraße bei einer Verkehrsbeschränkung in beitragsrechtlicher Hinsicht anders zu bewerten sei. Das Ergebnis dieser Prüfung wird laut Gemeinde bis zur Ausschuss-Sitzung nicht vorliegen.

Das Verkehrskonzept sieht zudem eine Erweiterung der Tempo-30-Zone in Wankum vor. Eingebunden werden sollen künftig die Landfriedensstraße, ein Teil der Bröhlstraße, die Einmündung Landfriedensstraße/Bröhlstraße sowie ein Teil der Grefrather Straße einschließlich der Einmündung Rochusweg.

Auch der Schulweg in Wankum soll sicherer werden. Das Verkehrskonzept sieht vor, auf dem Parkplatz Bröhlstraße für die „Elterntaxen“ eine Hol- und Bringzone einzurichten. Zudem soll während des Ausbau der Bröhlstraße die Haltestelle für den Schulbus auf die Bröhlstraße verlegt werden.

In einer öffentlichen Versammlung soll den Bürgern das Verkehrskonzept vorgestellt werden. Nach der Beratung im Fachausschuss beschließt der Gemeinderat das Konzept unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte. Nach dem Ratsbeschluss muss das Konzept dem Landrat Kleve (Straßenverkehrsamt) zur Genehmigung vorgelegt werden. Während dieses Genehmigungsverfahrens findet die Behördenbeteiligung statt, unter anderem von Polizei und Straßen NRW. Letztendlich liegt die Entscheidung bei der Straßenverkehrsbehörde in Kleve.

Bei der Schulwegplanung muss da förmlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des Schulwegplanes durch den Bürgermeister durchgeführt werden. Einzubinden sind hierbei unter anderem die Schulleitung, die Elternvertreter, Polizei und Straßenverkehrsamt.

Die WWG begrüßt diese Verkehrsplanung. „Bereits Anfang 2016 hatten wir in unserem Antrag an die Verwaltung auf die Gefahrensituation durch zu schnelles Fahren sowie durch ein hohes Aufkommen beim Schwerverkehr im Ortskern Wankum hingewiesen und eine durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gefordert“, erläutert WWG-Fraktionsvorsitzender Matthias Küppers. „Auch hatten wir wiederholt auf die besondere Gefährdung für den Schulweg auf der Landfriedensstraße aufmerksam gemacht.“ In dem Gutachten des Düsseldorfer Ingenieurbüros Runge werde für den Südabschnitt der Landfriedensstraße sogar eine „straßenverkehrsrechtliche Inkonsequenz“ festgestellt und von einer potenziellen Gefährdung aufgrund der schmalen Gehwege gerade für die Kinder der Grundschule gesprochen. Die WWG ist zuversichtlich, dass der Kreis Kleve den Vorschlägen des Gutachters folgt, der ergänzend zur Tempo-30-Zone weitere sinnvolle Vorschläge zur Verkehrsberuhigung beinhalte.

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