Besonderes Ehrenamt Gemeinde Issum sucht Schöffen
Issum · Insgesamt 13 Personen muss die Verwaltung vorschlagen. Bis zum 31. März können sich Menschen melden, die sich für das Amt geeignet sehen. Sie werden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Hierzu muss der Rat der Gemeinde Issum Personen zur Wahl vorschlagen. Zur Wahl sind dem Amtsgericht Geldern als Schöffen mindestens zehn Personen vorzuschlagen, für das Amt des Jugendschöffen mindestens drei Bewerber (davon zwei Frauen und ein Mann). Daher werden in der Gemeinde Issum insgesamt mindestens 13 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Geldern und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen.
Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde Issum wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen als ehrenamtliche Richter Beweise würdigen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. Interessierte Personen können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März bei der Gemeinde Issum bewerben. Ansprechpartnerin ist Petra Hufer, Telefon 02835 1022, E-Mail: buergerbuero@issum.de. Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.