Hygienekonzept der Kirchen Veränderte Corona-Regelung in St. Maria Magdalena

Geldern · Es soll wieder möglich sein mehr Gemeinschaft zu erleben. Beim Singen gilt weiterhin: Maske auf.

 Ab Oktober gilt für einige Gottesdienste in St. Maria Magdalena eine Neuerung. Mit der 3G-Regel will man gerade in Familiengottesdiensten wieder mehr Miteinander zulassen.

Ab Oktober gilt für einige Gottesdienste in St. Maria Magdalena eine Neuerung. Mit der 3G-Regel will man gerade in Familiengottesdiensten wieder mehr Miteinander zulassen.

Foto: Norbert Prümen

Mit Beginn des Oktobers wird es in der Katholischen Kirchengemeinde St. Maria-Magdalena Geldern bezüglich der Corona-Regelungen zu Veränderungen kommen. Dann werden Gottesdienste auch mit der „3G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet) gefeiert.

Das heißt, in diesen Gottesdiensten muss kein Abstand eingehalten werden, jedoch muss die Maske beim Gesang, sowie bei Bewegung innerhalt des Kirchenraums getragen werden. „3G Gottesdienst“ heißt, dass alle die mitfeiern – entweder geimpft oder genesen sind oder einen PCR-Test vorweisen müssen.

Entsprechende Nachweise müssen von allen Besuchern bereitgehalten werden, weil der Ordnungsdienst dies stichprobenartig überprüfen wird. Kinder und Jugendliche fallen durch die Testung in den Schulen unter die „3G-Regelung“. Diese Vorgehensweise ist mit dem Ordnungsamt der Stadt Geldern abgesprochen. Der Corona-Planungsstab der Gemeinde hat entschieden, dass die „3G-Regelung“ ab sofort zuerst für die Familiengottesdienste in allen Ortschaften als Einlassbedingung gilt. Damit soll es wieder möglich sein, in großer Gemeinschaft und ohne die Abstandsregeln, besonders mit Familien und Kindern, Gottesdienst zu feiern.

Den Pfarrnachrichten (mm-aktuell), der Homepage (www.st-mariamagdalena-geldern.de) und der in den Schaukästen aushängenden Gottesdienstordnung, ist zu entnehmen, für welche Gottesdienste die neue Regelung gilt. Natürlich werden an einem Wochenende auch Gottesdienste stattfinden, die nicht darunter fallen, um allen die Möglichkeit zu geben, den Sonntag zu feiern. Bei diesen Gottesdiensten bleibt es bei den bisherigen Schutzvorschriften, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Abstände zwischen den Personen unterschiedlicher Haushalte.

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