Geldern Urteil nach Vergewaltigung im Asylheim

Kleve/Geldern · Erst stritt er die Anklagevorwürfe ab, eine Stunde später räumte er sie dann ein. Am Ende des Prozesses wurde ein 33-jähriger Angeklagter aus Syrien wegen der Vergewaltigung eines 17-jährigen Jungen in Geldern verurteilt.

 Die Flüchtlingsunterkunft an der Walbecker Straße in Geldern. Hierhin soll der junge Syrer den 17-Jährigen aus Geldern mitgenommen haben. In den Räumen soll es dann zur Vergewaltigung gekommen sein.

Die Flüchtlingsunterkunft an der Walbecker Straße in Geldern. Hierhin soll der junge Syrer den 17-Jährigen aus Geldern mitgenommen haben. In den Räumen soll es dann zur Vergewaltigung gekommen sein.

Foto: Heinz Spütz

Ein 33-jähriger Mann aus Syrien ist am Dienstag von der Jugendkammer des Klever Landgerichtes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Laut Feststellung der Kammer vergewaltigte der Asylbewerber Anfang November 2018 einen 17-jährigen Jungen in einem Gelderner Flüchtlingsheim, verletzte diesen dabei und drohte mit Konsequenzen, sollte der Junge seinen Eltern davon erzählen.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Dienstag zunächst unter einer Flut von Tränen von sich gewiesen: Der Junge habe ihn auf der Straße nach Geld gefragt, sei dann freiwillig mit in die Asylunterkunft an der Walbecker Straße gekommen – und nicht auf Einwirken des 33-Jährigen. Dort habe sich der Junge ihm körperlich angenähert. Ein Widerspruch zu dem, was der Angeklagte nach seiner Verhaftung im November der Polizei gesagt hatte: Damals hatte er angegeben, der Junge sei gar nicht bei ihm in der Wohnung gewesen.

Der Vorsitzende Richter Christian Henckel wies den Angeklagten am Dienstag nach dessen erster Einlassung darauf hin, dass – sofern die Anklageschrift zutreffe – ein Geständnis eine detaillierte Befragung des Jungen vor Gericht ersparen würde. Dies könne sich wiederum strafmildernd auf ein Urteil auswirken. Daraufhin ordnete der Vorsitzende eine Verhandlungspause an und empfahl dem Angeklagten, die erste Einlassung zu überdenken.

In der Pause muss es dann nach Beratung mit dem Verteidiger einen Sinneswandel beim Angeklagten gegeben haben. Es folgte eine zweite Einlassung: Die Anklageschrift stimme, es habe nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen ihm und dem Jungen gegeben, was er zutiefst bereue. Er könne sich heute nicht mehr erklären, wie es dazu kommen konnte, erklärte der in Raqqa geborene Angeklagte mithilfe eines Dolmetschers.

Der geschädigte Junge leidet stark unter dem Vorfall und hat mittlerweile eine Therapie begonnen. Bevor er am Dienstag als Zeuge vor Gericht aussagte, schloss die Kammer die Öffentlichkeit aus. Und auch der Angeklagte musste den Saal für die Dauer der Vernehmung verlassen, um ein belastendes Wiedersehen zwischen Täter und Opfer zu vermeiden. Per Videoübertragung verfolgte der Angeklagte die Zeugenvernehmung daher aus einem anderen Raum des Gerichtes.

„Er hat große Angst, dem Täter zu begegnen“, hatte die Mutter des Geschädigten zuvor im Zeugenstand erklärt. Ihr Sohn werde die Zeugenaussage wohl nicht schaffen, wenn der Täter im Saal ist, so die Mutter. Seit einigen Monaten sei er wegen des Vorfalls in Therapie, sei zunehmend ängstlich und ziehe sich zurück. Wortkarg sei der 17-Jährige gewesen, als er ihr kurz nach der Vergewaltigung davon erzählte. Zur Polizei habe er aufgrund der Drohung des Angeklagten zunächst gar nicht gehen wollen, so die Mutter.

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