Das sollten Eltern im Kreis Kleve wissen Anmelden für die Kindergärten und Kindertagespflege

Kreis Kleve · Eltern, deren Kinder ab August 2023 eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen möchten, sollten spätestens bis zum 1. Dezember den Betreuungsbedarf online mitteilen.

Eltern, deren Kinder im kommenden Sommer den Kindergarten besuchen, sollen rechtzeitig den Betreuungsbedarf melden.

Eltern, deren Kinder im kommenden Sommer den Kindergarten besuchen, sollen rechtzeitig den Betreuungsbedarf melden.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve ist für elf Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig. Das sind Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze mit derzeit insgesamt 82 Kindertageseinrichtungen und rund 180 Kindertagespflegepersonen. Eltern, deren Kinder ab August 2023 eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen möchten, sollten spätestens bis zum 1. Dezember den Betreuungsbedarf online melden. Sofern bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Bedarfsmeldung für einen Kita-Platz über das Portal „Kita-Online“ erfolgt ist, kann der Status der Meldung über die eingerichteten Benutzerkonten eingesehen und bei Bedarf überarbeiten werden.

Die Links zu den Kita-Online-Seiten der einzelnen Städte und Gemeinden, viele Hinweise zur Anmeldung sowie die Elternbeitragssatzung sind auf den Internetseiten des Kreises Kleve zu finden (www.kreis-kleve.de, Suchbegriffe „Kita-Online“, „Kindertageseinrichtungen“ und „Tagespflege-Online“).

Mit der rechtzeitigen Meldung wird sichergestellt, dass diese Anmeldungen bei der Bedarfsplanung für das nächste Betreuungsjahr berücksichtigt werden können. Auch TPF-Online für die Kindertagespflege-Bedarfsmeldung ist über die Kita-Online-Seite der jeweiligen Kommunen erreichbar.

Für die Kita-Anmeldung gilt, dass weiterhin zusätzlich die persönliche Anmeldung in den Wunscheinrichtungen erforderlich ist. Die Eltern werden gebeten, vorab telefonisch Termine mit den Kindertageseinrichtungen abzusprechen. Die Kindertageseinrichtungen entscheiden selbst über die Aufnahme der angemeldeten Kinder. Für die Kindertagespflege erfolgt die Vermittlung einer qualifizierten Kindertagespflegeperson über die Fachberatung Kindertagespflege der Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung, die sich nach der Erfassung der Bedarfsmeldung über TPF-Online mit den Eltern in Verbindung setzt.

Die Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung wird den Eltern den Eingang der über Kita-Online erfassten Bedarfsanzeige per E-Mail bestätigen und gleichzeitig mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Kleve über die örtlichen Kostenbeiträge informieren.

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