Prozess in Geldern Gefahr in der Nordkurve von Borussia Mönchengladbach

Geldern · Donnerstag vor dem Amtsgericht Geldern: Verhandlungsbeginn über eine gezündete Rauchfackel im Borussia-Park. Ein 19-jähriger Weezer muss sich verantworten. Die Fackel hatte den Schal eines Gladbach-Fans angeschmort.

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Foto: dpa, Marius Becker

Als einen guten Anfang wertete Angelika Eichholz das zweieinhalbjährige Stadionverbot für den Angeklagten im Mönchengladbacher Nordpark. Wie die Jugendrichterin die Tat während des Fußballspiels der Borussia gegen AEL Limassol juristisch würdigen sollte, deren ein 19-jähriger Weezer beschuldigt wird, musste allerdings offenbleiben. Der Angeklagte und sein Verteidiger führten während der Verhandlung am Gelderner Amtsgericht vier mögliche Entlastungszeugen an, die dem Gericht bisher nicht bekannt waren. Deshalb muss ein neuer Termin gefunden werden. Gleichwohl entwickelte sich in der Sitzung eine intensive Diskussion über Fanverhalten bei Fußballspielen.

Gladbach-Schal wurde angeschmort

Dem Angeklagten wird versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Während der Europa-League-Begegnung von Borussia Mönchengladbach gegen die zyprische Elf aus Limassol am 22. November 2012 soll er in der Nordkurve eine Rauchfackel geworfen und dadurch Zuschauer gefährdet haben. Der Gladbach-Schal eines Zuschauers, den dieser sich als Schutz vor das Gesicht hielt, sei dabei angeschmort worden.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er sich im Internet eine Rauchfackel bestellt habe, diese jedoch nicht rechtzeitig vor dem Spiel eingetroffen sei. Die Fackel, die offensichtlich an den Eingangskontrollen vorbeigeschmuggelt wurde, sei ihm von einem der ihn begleitenden vier Freunde in der 80. Minute gegeben worden, als das erste Gladbacher Tor fiel. Vor Schreck habe er die Fackel fallen lassen. Sie landete nach der Aussage des Angeklagten zwei Reihen vor ihm auf dem Boden. Jemand habe dort die rauchende Fackel aufgenommen und sie über den Zaun geworfen.

"Es hat keine Hitze und kein Feuer gegeben, nur Rauch. Es ist auch niemand gefährdet worden", bewertete der Verteidiger die Tat. Sein Mandant habe eine Riesendummheit begangen, doch er sei kein Gewalttäter, kein Hooligan. Das habe auch niemand behauptet, entgegneten Staatsanwalt und Richterin. "Doch das Zeug gehört in kein Fußballstadion", betonte Angelika Eichholz. "Solche Dinge machen den Menschen Angst. Warum müssen sich Leute überhaupt so etwas bestellen?"

Den Namen des Freundes, der die Rauchfackel mit in den Borussia-Park brachte, wollte der Angeklagte zum Verdruss des Gerichts nicht nennen. Der Einlassung des Verteidigers, seinem Mandanten tue alles leid und er wolle den Schaden wieder gutmachen, stellte die Richterin die Tatsache gegenüber, dass der Angeklagte fünf Monate lang nichts in dieser Hinsicht unternahm.

(RP/rl/top/EW)
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