Gartenstraße in Kapellen Gericht fällt Entscheidung über zugemauerten Weg

Kapellen · Eine Mauer versperrt die Gartenstraße in Kapellen. Nun entscheidet sich, ob die Anwohner die Anlage zurückbauen müssen.

 Das ist das Päddchen, die Gartenstraße. Es endet vor der Mauer, die Nachbarn hochgezogen haben.

Das ist das Päddchen, die Gartenstraße. Es endet vor der Mauer, die Nachbarn hochgezogen haben.

Foto: Zehrfeld, Sina (szf)

Es war ein wichtiger Termin für die Anwohner der Gartenstraße und die Stadt Geldern – und er sollte nur drei Minuten dauern. Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mündlich über den zugemauerten Weg in Kapellen verhandelt. Vorab hatte es schon einen Ortstermin gegeben, eine Beweisaufnahme, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Da alle Beteiligten bereits vor Ort ihre Standpunkte klargemacht hatten, wurde die Verhandlung nach wenigen Minuten für beendet erklärt.

Das Gericht soll nun über einen besonders kuriosen Fall entscheiden: Seit mehr als einem Jahr gibt es kein Durchkommen mehr an der Gartenstraße. Neue Anwohner haben den Fußweg „Hinter de Höf“ mit ihrer Gartenanlage zugebaut. Seitdem versperren eine Mauer und ein Sichtschutz das „Päddchen“ für Fußgänger. Für die anderen Anwohner ist das nicht nur ärgerlich, sondern beschwerlich. Die Nachbarn können nicht mehr zur Gartentür raus, eine Seniorin muss die Mülltonnen durchs Haus bugsieren, ein Rollstuhlfahrer kommt nur noch mit Hilfe ins Freie.

Seit Monaten führt die Stadt Geldern darum einen Rechtsstreit mit den Gartenbesitzern. Die Verwaltung fordert von den Bauherren, den früheren Zustand wieder herzustellen und den Weg frei zu machen. Die Anlieger aber weigern sich. Mehrere Gespräche zwischen Stadtverwaltung und Bauherren, Kompromissversuche, Bedenkzeiten und neue Bearbeitungsfristen hat es in den vergangenen Monaten gegeben.

Das Problem: Laut Verwaltung existiert der Durchgang zwischen den Grundstücken schon seit über 150 Jahren. Offiziell sind die Päddchen aber nicht als Fußweg gewidmet. Es ist also nicht klar, ob es sich um einen öffentlichen Pfad handelt, der für die Allgemeinheit frei zugänglich sein muss. Um das zu klären, hatte die Stadt ein Rechtsgutachten beauftragt.

Das kam zu dem Schluss, dass ein Fall von „unvordenklicher Verjährung“ vorliegt. Das heißt, man könne davon ausgehen, dass die Wege in früherer Zeit einmal als öffentlich gewidmet wurden, es dafür aber keine Belege gibt. Somit müsste das Fußwegsystem „Hinter de Höf“ eine öffentliche Verkehrsfläche und für alle Personen zugänglich sein. Dem Gutachten zufolge hatten die neuen Anwohner also nicht das Recht, den Pfad zuzubauen.

Anfang des Jahres hatte die Stadt darum ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet: Sie will die Bauherren dazu zwingen, die kleine Mauer und den Garten sofort zurückzubauen. Gleichzeitig habe man mit Vollstreckung gedroht, heißt es von der Verwaltung. Das haben die Bauherren aber nicht akzeptiert. Anfang Januar haben sie gegen die Ordnungsverfügung geklagt und einen Antrag darauf gestellt, den Rück­bau des Gartens aufzuschieben. Seitdem liegt der Fall beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dem Gerichtssprecher zufolge bekommen die Beteiligten das Urteil schriftlich in den nächsten zwei bis drei Wochen zugesandt.

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