Geldern Eine neue Verordnung und ein kühlendes Getränk

Geldern · Rechtsanwältin Romy Latka stellte vor über 360 Gästen der Kreis-WfG in den Tichelpark-Kinos die Datenschutzgrundverordnung vor.

 Hatten die Idee zur Veranstaltung: Rechtsanwalt Freddy Heinzel und Rechtsanwältin Romy Latka.

Hatten die Idee zur Veranstaltung: Rechtsanwalt Freddy Heinzel und Rechtsanwältin Romy Latka.

Foto: Markus van Offern

Bei sommerlichen Temperaturen um die 30 Grad strömten sie in die klimatisierten Tichelpark-Cinemas: Datenschutzbeauftragte, Sachbearbeiter, Bereichsleiter bis zu den Firmenchefs. Gut 360 Interessierte aller Branchen mögen es gewesen sein, die unter dem "Herzlich Willkommen" der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve in den Kinostühlen Platz nahmen. "Datenschutzgrundverordnung - Was ist jetzt noch zu tun?" stand da in großen Lettern auf der Leinwand.

Rechtsanwältin Romy Latka wusste es und lieferte den Gästen einen zweistündigen Überblick zu diesem neuen Gesetz und die wichtigsten Neuerungen, die lange Zeit nur wenige als wirklich wichtig empfunden hatten.

"Vielleicht lassen unsere Schmerzen nach Ihrem Vortrag ja nach", hatte Kreis-Wirtschaftsförderer Hans-Josef Kuypers noch bei der Begrüßung der Juristin gehofft - scherzte später allerdings, die Schmerzen seien nicht wirklich zurückgegangen, nur wisse er mehr über die Ursachen. Latka sah durchaus Vorteile in der Tatsache, dass mit der neuen Datenschutzgrundverordnung nun eine europaweit einheitliche Regelung existiere. Insbesondere durch die teils hohen Bußgelder sei eine Verbesserung der Durchsetzbarkeit zu erwarten. Vor allem die personenbezogenen Daten sollen vor Missbrauch bei Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung geschützt werden. Auch die Datensicherheit solle verbessert werden.

"Die letzte Verantwortung für den Umgang mit den Daten trägt in jedem Fall der Firmenchef", sagte die Referentin, die vor allem dadurch Erstaunen hervorrief, dass jedes Unternehmen auch ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen habe - also ein Festhalten der Schritte darstellen soll, die zur Entwicklung des Datenvolumens beigetragen haben. Zehn Jahre seien die Informationen aufzubewahren, Unternehmen ab zehn Mitarbeitern - eingeschlossen der Geschäftsführer - müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen und diesen an die Aufsichtsbehörde melden.

Begleitende technische wie organisatorische Maßnahmen sind regelmäßig einer Überprüfung und Bewertung zu unterziehen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. So jedenfalls Romy Latka. Es wurde als wohltuend empfunden, dass die Kreis-Wirtschaftsförderung den Gästen zur Ankunft ein kühlendes Getränk in die Hand gedrückt hatte.

(RP)
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