Kerken/Straelen Jäger schießen unter Schutz stehende Vögel

Kerken/Straelen · Bei einer Krähenjagd Anfang August wurden im Bereich Kerken/Straelen neben 79 Krähen und zwei Elstern auch fünf Dohlen von den Jägern geschossen. Die Dohlen stehen jedoch ganzjährig unter Schutz und dürfen nicht gejagt werden.

 Die Dohle hat anders als viele andere Krähenarten viele Grauanteile in ihrem Gefieder.

Die Dohle hat anders als viele andere Krähenarten viele Grauanteile in ihrem Gefieder.

Foto: dpa/M.Reuter

Wie die Polizei bestätigt, ist aufgrund dieses Vorfalls am heutigen Mittag eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz bei der Polizeibehörde in Kleve eingegangen. Initiator der Anzeige ist der Tierschutzverein "Komitee gegen den Vogelmord".

Der Verein versucht den Gesetzesverstoß mit einem Bild von der Internetseite des Hegerings Süd-Ost zu beweisen. Der Hegering Süd-Ost ist Teil der Kreisjägerschaft Kleve und umfasst das Gebiet rund um die Gemeinden Kerken, Straelen, Wachtendonk und Rheurdt.

In einem Artikel, der die Krähenjagd vom ersten August-Wochenende beschreibt, finden sich auch Fotos von der Veranstaltung. Auf den Bildern sieht man 79 geschossene Krähen, zwei Elstern, laut "Komitee gegen den Vogelmord" aber auch fünf Mal den Vogel des Jahres 2012: die Dohle.

Thomas Hahne, Hegeleiter der Jägerschaft im Süd-Osten des Kreises Kleve, sagte auf Anfrage unserer Redaktion, dass er bisher nicht über die Anzeige informiert worden sei. Auch zu dem genauen Ablauf der Jagd konnte Hahne keine Details nennen. Aus der Jägerschaft war jedoch zu erfahren, dass tatsächlich unerlaubter Weise Dohlen bei der diesjährigen Jagd auf Krähen getötet wurden.

Jäger müssen Dohlen erkennen

In Jägerkreisen wie auch auch beim Naturschutzbund (NABU) ist man sich einig, dass Jäger eine Dohle von anderen Krähenarten unterscheiden können müssen. Lars Lachmann, der sich beim NABU vorwiegend mit Vögeln beschäftigt, sagte, dass im Prinzip nur zwei Szenarien denkbar seien: entweder wurden die Vögel geschossen, weil jemand den Unterschied zwischen Krähe und Dohle nicht kannte, oder sie wurden absichtlich geschossen.

Zur Schutzwürdigkeit der Dohle sagt Lachmann: "Die Dohle ist wie eigentlich alle Vogelarten das ganze Jahr über geschützt. Dies geht auf die Europäische Vogelschutzrichtlinie zurück." Es gebe jedoch eine Liste mit Ausnahme von Vögeln, die gejagt werden dürften. "Die Dohle zählt jedoch nicht dazu. Selbst wenn das Land NRW oder die Bundesrepublik das wollten, ginge das nicht ohne auf europäischer Ebene Richtlinien zu ändern", ergänzt Lachmann.

Der Abschuss von schutzbedürftigen Vögeln ist laut Lars Lachmann eindeutig eine Straftat. Sollte die Anzeige erfolgreich sein und es zu einem Prozess kommen, kann einem Jäger der Jagdschein entzogen werden, eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis verhängt werden. In der Jägerschaft ist zu hören, das zumindest der Entzug des Jagdscheins in diesem Fall sehr wahrscheinlich ist, sofern auszumachen ist, welcher Jäger die Tiere erlegt hat.

(ac)
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