Erste Frist läuft Anfang 2022 ab Lappen gegen Karte

Kreis Kleve · Alle grauen Lappen, rosa Läppchen und ältere Karten-Führerscheine müssen ausgetauscht werden. Die ersten sind jetzt „dran“, für viele Menschen im Kreis Kleve wird es Zeit.

 Der Führerschein im Scheckkarten-Format (Symbolbild): Ab 2022 werden Schritt für Schritt alle älteren Dokumente ausgetauscht.

Der Führerschein im Scheckkarten-Format (Symbolbild): Ab 2022 werden Schritt für Schritt alle älteren Dokumente ausgetauscht.

Foto: dpa/Axel Heimken

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, egal ob grau oder rot, für den wird es langsam Zeit. Alle, auf die das zutrifft, müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 in einen neuen Führerschein im Plastik-Scheckkartenformat umgetauscht haben. Wir erklären, warum, wieso, wozu und vor allem: wie.

Hintergrund Am 19. Januar 2013 ist eine neue Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Die besagt unter anderem, dass Führerscheine nicht mehr wie früher endlos gültig sein dürfen. Die Gültigkeit ist jetzt immer auf 15 Jahre befristet. Bei allen Dokumenten, die ab dem 19. Januar 2013 erstellt wurden, wurde das automatisch umgesetzt. Alle älteren Führerscheine, die davor ausgegeben worden sind, werden erst jetzt ausgetauscht: nach und nach im Laufe der kommenden Jahre. Und zwar alle. Ganz egal, ob es die uralten grauen „Lappen“ sind, die roten Papierführerscheine oder auch die Karten, die es ab 1999 gab. Weil aber unmöglich alle Dokumente gleichzeitig ausgewechselt werden können, erfolgt das schrittweise. Und die ersten, deren Frist abläuft, sind nun mal die Inhaber von Papier-Führerscheinen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958. Kurioserweise haben alle, die vor 1953 geboren sind, bis 2033 Zeit, ihren „Lappen“ umzutauschen.

Sinn und Zweck „Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden“, erläutert die Bundesregierung. Ähnlich, wie es auch bei Personalausweisen oder Reisepässen gehandhabt wird. Der Führerschein wird in vollem Umfang der bisherigen Berechtigung umgestellt. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.

Wo und wie genau macht man das? Beantragen kann man den neuen Führerschein in den Bürgerbüros der Kommunen. Bearbeitet werden alle Anträge bei der Führerschein- und Zulassungsstelle des Kreises. Jeder kann das auch direkt mit dem Online-Antrag auf der Internetseiteseite www.kreis-kleve.de (Bereich Dienstleistung) erledigen. Die Bürger können den Führerschein-Pflichtumtausch mit dem Online-Antrag am Bildschirm ausfüllen, die Gebühr direkt bezahlen, danach den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und per Post übersenden. Eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung ist dann nicht mehr erforderlich. Was für viele Menschen praktischer sein dürfte: Man kann sich den neuen Führerschein gegen einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause schicken lassen.

Was muss man für den Antrag mitbringen? Einen Ausweis, etwa den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Kostenpunkt: 25,30 Euro. Das alles gilt für normale Pkw-Führerscheine und alles „darunter“, etwa Roller- oder Motorradführerscheine. Bei Lkw-Führerscheinen wird’s teurer, und man muss zusätzlich ärztliche Bescheinigungen vorlegen.


Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist? Unter normalen Umständen liege die Bearbeitungszeit aktuell bei bis zu vier Wochen, erläutert Benedikt Giesbers von der Pressestelle des Kreises Kleve. Allerdings bemerke man bereits, dass die Nachfrage steige, je näher der Termin rücke. Es sei also gut möglich, dass sich die Wartezeiten verlängern, wenn immer mehr Menschen ihren Führerschein umtauschen wollen. Der Kreis weist zudem darauf hin, dass man gegen eine Gebühr von etwa 15 Euro in dringenden Fällen auch einen Führerschein im Expressverfahren bestellen könne. Die Lieferzeit beträgt dann drei bis vier Tage.

Wie geht es nach 2022 weiter? Schrittweise sind erst mal weitere Jahrgänge von Menschen, die noch einen Papier-Führerschein haben, zum Umtausch verpflichtet. Wer von 1959 bis 1964 geboren ist, muss das bis 19. Januar 2023 erledigt haben. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ist 2024 das entscheidende Jahr, wer nach 1971 geboren ist, ist 2025 „fällig“. Erst danach, ab 2026, sind nach und nach diejenigen zum Tausch verpflichtet, die schon einen Führerschein im Scheckkarten-Format haben. Bei den Karten ist der Geburtsjahrgang der Inhaber für die Umtausch-Frist egal: Dann geht es nur noch nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Am längsten haben übrigens diejenigen Zeit, die zwar einen Papier-Führerschein besitzen, aber vor 1953 geboren sind. Bei ihnen muss der Umtausch bis 2033 erledigt sein.

Ausstellungsdatum Das Ausstellungsdatum ist das Datum, zu dem der Führerschein erstellt wurde. Nicht zu verwechseln mit dem Datum, an dem eine Person die Fahrerlaubnis irgendwann mal erworben hat. Wer beispielsweise seinen alten „Lappen“ schon mit der Einführung der kleinen Plastikkarten ab 1999 umgetauscht hat, hat einen Führerschein vom Ausstellungsjahr 1999.

Kann man den Umtausch auch freiwillig früher erledigen als verlangt? Ja, kann man. Beim Kreis Kleve geht man davon aus, dass die Bürger die Möglichkeit eher selten nutzen werden. Jüngere könnten ihren Führerschein zwar auch früher umtauschen. „Allerdings macht dies kaum jemand, da der neue Führerschein für 15 Jahre gültig ist, und keiner Zeit ,verschenken’ möchte, weil er zu früh den Führerschein tauscht“, so Kreissprecher Giesbers.

Was passiert, wenn man es nicht (rechtzeitig) macht? Dann riskiert man ein Verwarngeld, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt. Man macht sich aber nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig: Die Fahrerlaubnis hat man immer noch, nur gerade keinen gültigen Nachweis darüber parat. Das betont auch der Bund nachdrücklich. Das ist so wie beim Personalausweis. Auch der hat schließlich ein Ablaufdatum. Man kann den Umtausch auch nachholen, wenn die Frist schon abgelaufen ist. Nur hat man dann in der Zwischenzeit kein gültiges Führerscheindokument.

Was ist bei Fahrten ins Ausland zu beachten? Wenn man seinen Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht hat, dann ist man nach dem Stichtag im Ausland mit abgelaufenen Dokumenten unterwegs. Wie Beamte und Behörden auf diesen Umstand reagieren, kommt aufs jeweilige Land an, aber empfehlenswert ist es keinesfalls. Ist der Umtausch erledigt, gilt: Der EU-Führerschein wird grundsätzlich in allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannt. In anderen Ländern sei gegebenenfalls ein internationaler Führerschein erforderlich. Ob das so ist, sollte man für das jeweilige Zielland eigens erfragen.

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