Gesetzesentwurf „Fleischindustrie“ in der Kritik DGB: Unterbringung von Leiharbeitern besser regeln

PONT/WACHTENONK · Der Kreisverband begrüßt den Gesetzesentwurf „Fleischindustrie“, sieht aber Verbesserungsbedarf.Die Vorschläge zur Regelung der Unterkünfte auf der Bundesebene sieht die Gewerkschaft allerdings noch äußerst kritisch.

 Rolf Wennekers ist Vorsitzender des DGB-Kreisverbands Kleve.

Rolf Wennekers ist Vorsitzender des DGB-Kreisverbands Kleve.

Foto: Marc Cattelaens

Der DGB Kreisverband begrüßt den Gesetzesentwurf „Fleischindustrie“, sieht aber noch Verbesserungsbedarf. Bundesarbeitsminister Heil hat einen Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht für weite Bereiche der Schlachtung und Fleischverarbeitung ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit vor. Ebenfalls sollen Regeln für Beschäftigtenunterkünfte verschärft werden.

„Die Verhältnisse in der Fleischindustrie sind seit Jahren ein Problem. Wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben hier immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Das nun endlich etwas passiert, ist begrüßenswert“, so Rolf Wennekers, DGB Kreisverbandsvorsitzender in Kleve. Er führte weiter aus: „Für uns in der Grenzregion ist es außerdem von großer Wichtigkeit, dass sich bei der Überprüfung der Unterbringung etwas tut. In diesem Zusammenhang bin ich sehr gespannt auf das Ergebnis der Prüfung der Stadt Goch die Unterkünfte niederländischer Zeitarbeitsfirmen in unserem Kreis in Zukunft als Herbergsbetriebe einzustufen. Eine Initiative für die wir dankbar sind.“

Die Vorschläge zur Regelung der Unterkünfte auf der Bundesebene sieht der Gewerkschafter allerdings noch äußerst kritisch. Es sei fraglich ob die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen tatsächlich zu einer besseren Unterbringung führen. Der Gesetzesentwurf sehe beispielsweise Unterscheidungen in der Dauer der Unterbringung vor. Menschenwürdige Unterbringung müsse für Saisonarbeiter und längerfristig Beschäftigte gleichermaßen gelten. „Das von uns schon lange geforderte Verbot der zeitlichen Koppelung von Miet- und Arbeitsvertrag ist leider auch noch nicht aufgenommen“, so Wennekers abschließend.

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