Geldern Dealerin muss ins Gefängnis

Geldern · Zwei Jahre und zehn Monate – so lautet das Urteil für eine Geldernerin, die Marihuana an die teilweise jugendlichen Freunde ihrer Kinder verkauft hat. Die Richterin sprach von menschenverachtendem Verhalten.

 Die Angeklagte und ihre Verteidigerin im Amtsgericht Geldern.

Die Angeklagte und ihre Verteidigerin im Amtsgericht Geldern.

Foto: Gerhard Seybert

Zwei Jahre und zehn Monate — so lautet das Urteil für eine Geldernerin, die Marihuana an die teilweise jugendlichen Freunde ihrer Kinder verkauft hat. Die Richterin sprach von menschenverachtendem Verhalten.

70 Fahrten zur Drogenbeschaffung in die Niederlande und Krefeld — 23 Fälle, in denen es die Richterin als erwiesen ansah, dass die Geldernerin Drogen an Minderjährige verkauft hat: Das bedeuten in der Summe zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für eine Mutter aus Geldern, die gestern vor dem hiesigen Amtsgericht verurteilt wurde. Wobei das Gericht den moralisch schlimmsten Vorwurf fallen ließ.

Denn es wäre wohl zu aufwendig gewesen, der mehrfachen Mutter auch den Verkauf von Drogen an die eigenen Kinder nachzuweisen. Obwohl es in der Verhandlung zuvor entsprechende Zeugenaussagen gegeben hat. Die aber in der Minderheit waren.

Trotzdem bleibt unterm Strich der Gang ins Gefängnis. Weil Bewährung nur bis zu einer Strafe von zwei Jahren gewährt werden kann. "Und eine Bewährung haben Sie wegen ihres Verhaltens auch nicht verdient", erklärte die Richterin in ihrer Urteilsverkündung klipp und klar.

Dabei geht sie davon aus, dass die Geldernerin zwischen Dezember 2009 und März 2011 die "Freunde ihrer Söhne zu Kunden gemacht" hat, weil sie so ihre eher schmalen Einkünfte aufbessern konnte. Bereits in der ersten Verhandlung hatte der Staatsanwalt von der Wohnung in der Innenstadt als einem "Taubenschlag" gesprochen, wo Jugendliche und junge Erwachsene sich immer wieder mit "Gras" eingedeckt hatten (die RP berichtete).

Erschwerend für die Dealerin wirkte sich aus, dass sie eine Ausbildung zur Arzthelferin angefangen und eine Lehre in der Altenpflege abgeschlossen hat. "Sie wussten also, was Drogen anrichten können", so die Richterin weiter. Und: Auch habe sie an einen der Zeugen Drogen verkauft, obwohl sie wusste, dass er eine stationäre Therapie hinter sich hatte. "Das ist menschenverachtend", sagte sie weiter. Und: "Sie haben sich an den Jugendlichen vergangen!"

Sogar drei Jahre und zehn Monate hatte der Staatsanwalt zuvor gefordert. Dabei sprach er von einer "verschworenen Gemeinschaft", die die Mutter, ihre Söhne und deren Clique gebildet hätten. Wobei die Mutter immer nur als Beschafferin der Drogen, nicht aber als Konsumentin auftrat.

Die Verteidigerin bat um eine milde Strafe, weil es sich um sogenannte weiche Drogen gehandelt habe und die jungen Menschen bereits vor dem Treiben der Angeklagten süchtig gewesen seien. Außerdem sei es bei ihrer Mandantin immer finanziell eng gewesen.

(RP/rl)
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