Prozess Haftstrafe für Drogenkurier aus Geldern

KLEVE/GELDERN · Am Landgericht Kleve wurde der 61-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. 9,5 Kilogramm Marihuana hatte er nach Berlin transportiert. Die Verteidigung beantragte Freispruch.

Dealer wegen Vertriebs von 9,5 Kilogramm Marihuana vor Gericht.
Foto: van offern/van Offern

Knapp 9,5 Kilogramm Marihuana fanden Berliner Polizisten Ende September 2018 im Fahrzeug eines 61-jährigen Mannes aus Geldern. Am Klever Landgericht ist der fünffache Familienvater deswegen am Donnerstag zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Festnahme des Mannes an der Berliner Stadtautobahn war kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Reihe von Ermittlungen: Zunächst war der 61-Jährige einer Kölner Ermittlungskommission bei Telefonüberwachungen aufgefallen. Mehrfach soll der Gelderner mit zwei Kölner Dealern kommuniziert haben, die später mit 50 Kilogramm Morphinbase zur Herstellung von Heroin erwischt wurden. Die Kölner Ermittler gaben einen Hinweis an die Gelderner Kollegen, die den 61-Jährigen daraufhin observierten. Als der Angeklagte Ende September in die Hauptstadt fuhr, blieb das der Gelderner Polizei aufgrund eines Peilsenders nicht verborgen. Ein Hinweis an die Berliner Polizei ermöglichte die Festnahme und die Sicherstellung des Rauschmittels, das sich in zwei Taschen im Kofferraum des Mannes befand.

Der Angeklagte ließ am Donnerstag durch seinen Verteidiger erklären, er habe nichts von dem Marihuana gewusst. Der Sohn eines Freundes habe ihn darum gebeten, die beiden Taschen von Geldern nach Berlin zu bringen. Allerdings sei ihm gesagt worden, dass es sich bei dem Inhalt der Taschen um einfachen Drehtabak handle. Nachgeschaut habe er nicht. Geld habe er für den Transport auch nicht erhalten, gar Spritgeld abgelehnt, weil es sich um einen Freundschaftsdienst gehandelt habe, so der 61-Jährige. Woher denn dann die 1000 Euro Bargeld stammen, die bei der Festnahme im Besitz des Angeklagten gefunden wurden, wollte der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren wissen. „Ich habe ein paar Tage vorher Sportwetten abgeschlossen. Das ist der Gewinn gewesen“, übersetzte ein Dolmetscher den türkischen Staatsangehörigen, der seit 1991 in Deutschland lebt.

Die Verteidigung beantragte Freispruch für ihren Mandanten und erklärte, dieser sei in seiner Gutgläubigkeit vom Sohn des Freundes getäuscht worden. Staatsanwältin und Richter überzeugte diese Version jedoch nicht: Vier Jahre Haft wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge forderte die Staatsanwaltschaft, die Strafkammer folgte dem Antrag.

Der Erklärung des Angeklagten, dass er Tabak für einen jungen Mann, welcher selber in Berlin wohnt, in die Hauptstadt bringen wollte, ergebe keinen Sinn, so der Vorsitzende Richter. Angesichts der Menge von fast 9,5 Kilogramm Marihuana sei zudem klar, dass die Lieferung zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sei.

Anders als ursprünglich angeklagt, sah die Kammer jedoch nicht, dass der Angeklagte selbst mit dem Rauschmittel Handel treiben wollte. „Wir gehen lediglich von einer Kuriertätigkeit aus“, so van Gemmeren. Deswegen wurde der 61-Jährige lediglich wegen Beihilfe zum Handeltreiben verurteilt, was einen niedrigeren Strafrahmen vorsieht als das eigentliche Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Strafmildernd wurde auch berücksichtigt, dass der Mann nicht vorbestraft ist.

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