Straelen CDU: Land muss bei Flüchtlingsfrage mehr helfen

Straelen · In den ersten sieben Monaten 2014 haben fast 100 000 Menschen Asyl in Deutschland beantragt. Nordrhein-Westfalen rechnet mit bis zu 45 000 Asylbewerbern in den nächsten zwölf Monaten. Neben der vorrangigen Frage einer angemessenen und menschenwürdigen Unterkunft ist aus Sicht der Straelener CDU-Fraktionsvorsitzenden Britta Miltner daher zunehmend auch die Frage der Finanzierung zu klären.

So viele Flüchtlinge sind in NRW-Einrichtungen untergebracht
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Foto: dpa, bom fdt Ken jol

Da lasse aber die Unterstützung durch die Landesregierung auf sich warten. Während Schleswig-Holstein seinen Kommunen 70 Prozent der Kosten für Unterbringung und Betreuung erstattet und der Freistaat Bayern die gesamten Kosten übernimmt, liege die Kostenerstattung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen für die Stadt Straelen gerade mal bei 19,67 Prozent, rechnet die CDU-Fraktionsvorsitzende vor. Für Geldern beträgt die Quote 26,9 Prozent, für Issum 30,7 Prozent, für Kevelaer 31,43 Prozent, für Weeze 32,52 Prozent und für Wachtendonk 60,13 Prozent.

Als Gebot der Nächstenliebe und der Vernunft bezeichnet es Britta Miltner, Menschen Aufenthalt zu gewähren, die Schutz benötigen. Daher müssten sich auch die Kommunen im Kreis Kleve um immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber kümmern. Nicht in Ordnung findet sie es, wenn das Land den Kommunen bei der finanziellen Belastung weitgehend nicht helfe.

Britta Miltner: "Die Städte und Gemeinden in NRW dürfen mit der wichtigen humanitären Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme nicht alleingelassen werden. Angesichts steigender Flüchtlingszahlen muss auch das Land seiner Verantwortung gerecht werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Kommunen wie Straelen mehr als 80 Prozent der Kosten selbst zu tragen haben." Darüber hinaus benötigten die Städte und Gemeinden endlich einen Härtefallfond, aus dem die Gesundheitskosten von Flüchtlingen gezahlt werden können. Da diese nicht krankenversichert sind, würden die Krankenkosten sonst zu einem unkalkulierbaren Risiko.

(RP)
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