Nach Gerichtsurteil Issums CDU muss ihre Kandidaten noch einmal wählen

Die Versammlung ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichts null und nichtig. Zunächst muss die Gemeinde die Wahlbezirke neu zuschneiden.

CDU Issum muss Wahlversammlung wiederholen.
Foto: Dirk Möwius

Die Aufstellungsversammlung des CDU-Ortsverbands Issum, bei der die Ratskandidaten für die Wahlbezirke zur Kommunalwahl am 13. September 2020 gewählt wurden, muss wiederholt werden. Der Hintergrund ist das (erst nach der Issumer CDU-Versammlung erfolgte) Urteil des Verfassungsgerichts Münster, in dem auch die sogenannte Stichwahl wieder eingeführt wurde.

Ein Passus des Urteils betrifft eine Neuregelung für die Wahlbezirke: In der aktuellen Gesetzesfassung erlaubt Paragraph 4 des Kommunalwahlgesetzes, dass in einem Wahlkreis die Anzahl der Einwohner um bis zu 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl nach oben oder unten abweichen darf. Der Verfassungsgerichtshof vertritt in seinem Urteil jedoch die Auffassung, dass eine verfassungskonforme Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem Wahlbezirk grundsätzlich nicht mehr als 15 Prozent nach oben oder unten zu betragen hat. Was fast überall zur Folge hat, dass wahrscheinlich einige Wahlbezirke neu zugeschnitten werden müssen. Erst nach diesem Neuzuschnitt können dann die Ratskandidaten von der Mitgliederversammlung aufgestellt werden.

Die Issumer Verwaltung bestätigte am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Gemeinde betroffen ist. Damit gerechnet hatte man auch schon bei der CDU. „Dann müssen wir eben noch einmal wählen“, sagte Fraktionsvorsitzender Gerd Stenmans. Er wundere sich schon, dass das Verfassungsgericht diese Entscheidung so kurz vor der Wahl treffe. Größere Veränderungen erwarte er nicht, da es aber bei zwei Bezirken Kampfabstimmungen gegeben hatte, müsse man die neue Versammlung abwarten.

Allein ist die Issumer CDU im Kreis Kleve nicht: Auch der Klever Stadtverband der CDU hatte schon im Dezember entschieden und muss nun nachsitzen, weil auch in der Kreissstadt die Wahlbezirke neu zugeschnitten werden müssen.

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