Wachtendonk Brandstifter muss fünfeinhalb Jahre in Haft

Wachtendonk · Der 29-jährige Wachtendonker wurde gestern vor dem Klever Landgericht wegen Brandstiftung in vier Fällen verurteilt. In zwei Fällen ist der Versuch einer Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion erwiesen. Urteil reglos vernommen.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Mai hatte der Angeklagte an mehreren Orten Fahrzeuge in Brand gesteckt, wie hier bei der Firma Stoffmehl in Geldern. Die Reifen des Tankers explodierten. Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Tank gar nicht nicht hätte explodieren können.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Mai hatte der Angeklagte an mehreren Orten Fahrzeuge in Brand gesteckt, wie hier bei der Firma Stoffmehl in Geldern. Die Reifen des Tankers explodierten. Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Tank gar nicht nicht hätte explodieren können.

Foto: Guido Schulmann

Das Urteil im Fall des Brandstifters aus Wachtendonk ist gefallen. Der 29-Jährige muss fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Die Große Strafkammer am Klever Landgericht unter Vorsitz von Richter Jürgen Ruby erkannte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und der Brandstiftung in vier Fällen, in zweien davon mit Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Der Wachtendonker nahm das Urteil nahezu reglos entgegen. Mit dem Strafmaß blieb die Kammer zwar unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten sechseinhalb Jahren, lag aber auch deutlich über dem Antrag von Strafverteidiger Dominik Pichler, der eine vierjährige Freiheitsstrafe für angemessen hielt. In seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte: "Ich möchte mich in aller Form entschuldigen und bereue meine Taten zutiefst."

Zuvor hatte ein Brandsachverständiger erklärt, welche Gefahren bei den Bränden, darunter in Kerken, Veert und Geldern, hätten entstehen können. Eine mögliche Explosion der angezündeten Sattelaufleger mit Gastanks hätten nach Meinung des Sachverständigen gar nicht explodieren können, selbst wenn sie gefüllt gewesen wären. Diese vermeintlich entlastende Tatsache entkräftigte der Experte aber gleich wieder. "In der breiten Bevölkerung ist es nahezu unbekannt, dass solche Gastanks nicht so ohne Weiteres explodieren." Bei einem Brand dieser Größenordnung hätten sich die sicher ummantelten Tanks nur um wenige Grad erwärmt. Wie sich nun herausstellte, explodierte nicht der ganze Tanklaster bei der Firma Stoffmehl, sondern "nur" die Reifen, die zuvor unter erhöhtem Druck standen. Die Kammer nahm die Aussagen des Brandexperten in ihr Urteil auf. Richter Ruby sagte, es sei nicht anzunehmen, dass der Angeklagte während der Tat gewusst habe, dass die Tanks nicht explodieren hätten können. Ebenfalls Gegenstand der Verhandlung war das psychiatrische Gutachten von Dr. Jack Kreutz.

Für das Urteil von besonderer Bedeutung war hierbei die Einschätzung, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig sei. Der 29-Jährige hatte zu Prozessauftakt gesagt, dass seine schwierige Lebenssituation, unter anderem der frühe Tod der Mutter, sein Drogenproblem und die kurz vor den Taten erfolgte Trennung von seiner langjährigen Verlobten, Auslöser für sein Handeln gewesen sei. All das erkannte Kreutz und bescheinigte dem Wachtendonker Anzeichen einer Traumatisierung. Dennoch sei bei den Taten ein Handlungsmuster erkennbar gewesen. "Ein impulsgesteuertes Verhalten während der Taten ist nicht ersichtlich", erklärte Kreutz. Richter Ruby sagte in der Urteilsbegründung, dass der Auslöser der Taten aus einem zuvor durchlebten Gefühlssturm resultiere. "Drogen waren eventuell mit im Spiel, allerdings waren sie nicht der Auslöser. Die Taten sind aus Sicht des Angeklagten verständlich, aber nicht entschuldbar." Zwar berücksichtigte das Gericht strafmildernde Umstände, erkannte aber auch das Gefährdungspotenzial. "Wenn die Brände nicht so früh erkannt worden wären, hätte Schlimmeres passieren können", sagte Ruby, der dem Wachtendonker riet, seine Probleme in den Griff zu bekommen.

(cad)
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