Issum Aktionsplan gegen Lärm auf der Bundesstraße 58

Issum · Zunächst, in der Stufe eins, war nur die Autobahn 57 betroffen. Jetzt geht es weiter mit der zweiten Stufe des Lärmaktionsplanes. Und jetzt betrifft die praktische Umsetzung der EU-Vorgabe schon einen größeren Bereich des Issumer Gemeindegebiets, und zwar an der Bundesstraße 58. Deshalb haben der Bauausschuss und der Rat dieses Thema auf ihren nächsten Sitzungen zu behandeln. "Es geht um die Beteiligung der Öffentlichkeit", erklärt Bauamtsleiter Jürgen Happe. Dann haben unter anderem die Bürger Gelegenheit, ihre Einwendungen und Anregungen vorzubringen.

Nach der 2002 in Kraft getretenen EU-Umgebungslärmrichtlinie und ihrer nationalen Umsetzung besteht die Pflicht zur Lärmkartierung unter anderem für Hauptverkehrsstraßen. Als Hauptverkehrsstraßen gelten laut Verwaltungsvorlage Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, das sind pro Tag durchschnittlich 8219 Kraftfahrzeuge. Issum ist durch die Hauptverkehrsstraßen A 57 und B 58 betroffen. Da die A 57 durch die erste Stufe des Lärmaktionsplanes behandelt wurde, geht es jetzt um die Bewertung der Bundesstraße.

Der von einem Ingenieurbüro erarbeitete Entwurf des Aktionsplanes kommt zu dem Ergebnis, dass relativ wenige Wohnungen in Issum mit den Lärmgrenzwerten konfrontiert sind. Ein dringender Handlungsbedarf ergibt sich laut Verwaltung daher nicht. Trotzdem sollten Überlegungen zur Lärmminderung angestellt werden.

Einige Maßnahmen bieten sich nach Auffassung der Verwaltung an. Sie plädiert für eine Temporeduzierung von 100 auf 70 im Bereich der Wohnhäuser an der B 58. "Das betrifft den Abschnitt am Berg hin zur A 57", erläutert Happe. Käme es dazu, schlösse diese Zone an die bestehende Tempo-70-Regelung an. Der Einbau von lärmarmen Fahrbahnoberflächen ist eine zweite denkbare Maßnahme. Und dann wäre da noch der Einbau von Lärmschutzfenstern, der von den betroffenen Eigentümern bei der zuständigen Behörde beantragt werden müsste. "Ob diese Maßnahmen umgesetzt werden, entscheidet letztlich der Baulastträger", weist Issums Bauamtsleiter auf die Zuständigkeit der Behörde "Straßen NRW" hin. Die Sitzung des Issumer Bauausschusses beginnt am Donnerstag, 1. Juni, um 18 Uhr im Bürgerhaus Sevelen. Der Rat tagt am 4. Juli.

(kla)
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