Ausbau: Schnelles Internet in Issum Deutsche Glasfaser bietet Hilfe an

Issum · Im Außenbereich von Issum, in Großholthuysen, wurden die Anwohner vom Bautrupp überrascht, die auch vor Privatwegen nicht Halt machten.

 Anwohner von Großholthuysen ärgern sich über die mangelnde Informationspolitik der Deutschen Glasfaser.

Anwohner von Großholthuysen ärgern sich über die mangelnde Informationspolitik der Deutschen Glasfaser.

Foto: Bianca Mokwa

Schnelles Internet im Außenbereich, die geförderte Maßnahme ist auch in der Gemeinde Issum in vollem Gange. In Großholthuysen allerdings vielleicht zu ambitioniert. Auf dem Privatweg von Carsten Krause wurden Glasfaserkabel verlegt, auch wenn er selbst gar nicht Kunde der Deutschen Glasfaser ist. Als er von der Arbeit nach Hause kam, war alles schon passiert. Sein Problem: „Wir haben Bauvorhaben geplant, die jetzt nicht mehr umgesetzt werden können, weil im Boden die Kabel der Deutschen Glasfaser liegen.“ Auf seine Anrufe gab es keine Rückmeldung, er schrieb eine Mail und einen Brief per Einschreiben an die Geschäftsführung der Deutschen Glasfaser Unternehmengruppe und bittet darin um Stellungnahme. Lange Zeit passierte nichts. In einer Stellungnahme auf Anfrage unserer Redaktion heißt es: „Nach den rechtlichen Bestimmungen des TKG dürfen Telekommunikations-Versorgungsleitungen auch unter privaten Wegen verlegt werden.“ Tatsächlich regelt § 76 Telekommunikationsgesetz (TKG) was bei der Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden zu beachten ist. Darin steht, dass der Eigentümer eines Grundstücks, „die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation nicht verbieten“ kann. Aber: das Grundstück einschließlich der Gebäude dürfen nicht durch die Benutzung unzumutbar beeinträchtigt werden und die Nutzbarkeit des Grundstücks darf nicht dauerhaft eingeschränkt sein. Bei einer Beeinträchtigung kann der Grundstückeigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen.  Nachdem unsere Redaktion der Deutschen Glasfaser den Fall des Anwohners geschildert hat, meldete sich ein Mitarbeiter des Unternehmens bei ihm. „Er hat sich entschuldigt und angeboten, gemeinsam eine Lösung zu finden. Ein eigentlich recht positives Telefonat“, erklärt Carsten Krause aus Großholthuysen. Ein Termin zur Klärung soll vereinbart werden.

Der Vorfall in Großholthuysen ist kein Einzelfall. Mehrere Beschwerden über mangelnde Absprachen sind bei der Gemeinde Issum eingegangen. Die suchte das Gespräch mit dem Unternehmen. „Die Deutsche Glasfaser hat Besserung in der Kommunikation gelobt und uns eine Telefonnummer mitgeteilt, an die Anwohner sich wenden können“, erklärt Thomas Schwolow von der Gemeinde Issum das Ergebnis des Gesprächs. Man habe der Gemeinde zugesichert, wer die Hotline anrufe, der könne sich darauf verlassen, das sich kurzfristig ein deutschprachiger Bauleiter melde. Die kostenfreie Hotline ist unter 0800 4040088 zu erreichen.

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