Erkrath Wirbel um höhere Elternbeiträge

Erkrath · Nach einer Elternanhörung und zweistündiger Beratung hat der Jugendhilfeausschuss gestern beschlossen, die Entscheidung um ein Jahr zu vertagen. Der Bürgermeister will den Beschluss anfechten.

Nach acht beitragsstabilen Jahren will die Verwaltung dem Rat jetzt eine neue Beitragssatzung für Elternbeiträge für die Kinderbetreuung vorschlagen - mit Gültigkeit schon ab dem 1. August. Neu sei die "sozial ausgewogenere Staffelung", die für Einkommen bis 25.000 Euro (bislang 15.000 Euro) Beitragsfreiheit vorsieht, und die Vereinheitlichung der Beiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege, heißt es in der Vorlage. Bei der Höhe der Beiträge orientiere sich die Stadt an den anderen Kommunen im Kreis Mettmann: "Erkrath soll weder im unteren Drittel noch an der Spitze stehen", sagt Stefan Freiberg, Fachbereichsleiter für Jugend und Soziales. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe Erkrath in Sachen Elternbeiträge als "sehr günstig" eingestuft. Die Anhebung sei auch ein Beitrag zur Sanierung des städtischen Haushalts, in dem die Kinderbetreuung mit jährlich 7,3 Millionen Euro zu Buche schlägt - bei einem Haushaltsdefizit von 7,4 Millionen.

Wie ändern sich die Beiträge? Für höhere Einkommen sind eine ganze Reihe neuer Stufen vorgesehen. Der Höchstbeitrag U3 steigt von 360 Euro (derzeit für alle Jahreseinkommen über 62.000) auf 529 Euro (neu für Jahreseinkommen über 120.000 Euro). Der Höchstbetrag Ü3 steigt von 270 auf 450 Euro.

Was zahlen Erkrather mit durchschnittlichem Einkommen? Bei einem Jahreseinkommen von bis zu 37.000 Euro liegen die Beiträge für U3 derzeit bei 86 (25 Stunden) bis maximal 155 Euro (45 Stunden), bei Ü3 von 44 bis maximal 80 Euro. Nach der neuen Beitragstabelle werden bei einem Jahreseinkommen bis 35.000 Euro für U3-Betreuung 60 Euro (15 Stunden) bis maximal 180 Euro (45 Stunden) fällig, bei Ü3-Betreuung 30 bis 90 Euro.

Was sagt der Bürgermeister? Auf der Facebook-Seite der Stadt gab es schon im Vorfeld der Sitzung Proteste gegen die Erhöhungen. Bürgermeister Christoph Schultz (CDU), der selbst als Vater einer Tochter im Kita-Alter betroffen ist und gemeinsam mit seiner ebenfalls berufstätigen Ehefrau den Spitzensatz zahlen muss, hält dagegen: "Ich würde auch lieber die Elternbeiträge abschaffen, aber das ist nicht finanzierbar." Der Reformbedarf sei erstens wegen der "unsozialen gleichen Belastung von Spitzeneinkommen und mittleren Einkommen" und weiter wegen der "notwendigen Gleichsetzung der Beiträge von Tagespflege und Kitas" gegeben. Die Personalkosten seien in acht Jahren schließlich auch gestiegen.

Was sagen die Eltern? "Wir sind schockiert", sagt Janina Blum "als eine von vielen betroffenen Müttern". Bisher zahlen sie und ihr Mann für einen Ü3-Platz mit 35 Stunden den Spitzensatz von 170 Euro monatlich. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung würden 298 Euro fällig. "Das ist ein riesiger Sprung und wahnsinnig viel Geld. Wir sind eine junge Familie mit zwei kleinen Kindern, Haus und Auto, das muss alles bezahlt werden. Die neuen Gebühren sind nicht familienfreundlich", sagt Blum. Erst schreie die Politik nach Kindern, jetzt gehe sie den Eltern ans Portemonnaie, weil die Stadt in der Kreide stehe. Sollte die Satzung durchkommen, haben einige Eltern gestern Widerstand angekündigt gegen den "Beitragshammer". Einen Aufschlag um 25 Prozent würden sie hinnehmen, aber die vorgeschlagenen Erhöhungen kratzten teilweise schon an der 100-Prozent-Marke.

Was sagen die Parteien? Sie teilen im wesentlichen die Kritikpunkte der Eltern: Die Erhebung sei zu drastisch, zu kurzfristig, alles andere als familienfreundlich und insgesamt "mit heißer Nadel gestrickt". Die Stadt solle alternative Berechnungsvorschläge mit geringeren Stundensätzen vorlegen, sagten etwa die Grünen. Aber die Verwaltung will an ihrer Vorlage festhalten. Den Beschluss, die Entscheidung um ein Jahr zu vertagen, werde er nicht hinnehmen, kündigte Bürgermeister Christoph Schultz gestern an. Wenn er aufgehoben wird, muss der Ausschuss vor der Ratssitzung am 16. Juni noch einmal in einer Sondersitzung beraten. Ansonsten geht die Entscheidung direkt in den Haupt- und Finanzausschuss und anschließend in den Rat.

(RP)
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