Erkrath Unterschlagung: Bewährung für Bank-Mitarbeiter

Erkrath · Wegen Unterschlagung hatte sich ein Mitarbeiter einer Erkrather Postbank-Filiale vor dem Wuppertaler Landgericht zu verantworten. Er soll vor mittlerweile sechs Jahren 15.000 Euro vom Sparbuch einer alten Dame abgehoben haben. Im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts wurde er freigesprochen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, wurde das Urteil nun aufgehoben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Postbank-Mitarbeiter die Einträge im Sparbuch und auf dem Auszahlungsbeleg manipuliert hat.

Der Angeklagte wurde wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt wird. Von der Freiheitsstrafe gelten zwei Monate als vollstreckt. Außerdem wurde die Einziehung der 15.000 Euro angeordnet, die der Angeklagte zu zahlen hat. Zuvor hatte die Postbank der Seniorin den Geldbetrag bereits erstattet.

(magu)
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