Erkrath Stadt und Politik kritisieren Pläne für Deponie-Erweiterung

Erkrath · In einer Stellungnahme kommt die Verwaltung unter anderem zu dem Schluss, dass es keinen Bedarf für eine Erweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath in Richtung Süden, also Richtung Erkrath gibt. Ob ihre Einwände Erfolg haben, ist aber fraglich.

 Die Einrichtung in Hubbelrath soll erweitert werden. Dagegen formiert sich Widerstand.

Die Einrichtung in Hubbelrath soll erweitert werden. Dagegen formiert sich Widerstand.

Foto: achim blazy

Niemand sieht es gerne, wenn Mülldeponie-Betreiber an der Stadtgrenze kratzen - schon gar nicht, wenn sich nach Studium der Fakten "grundsätzliche Bedenken" gegen das Vorhaben einstellen, wie es in der - mit juristischer Unterstützung - erarbeiteten Stellungnahme der Stadt Erkrath heißt.

Das sieht die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (Awista), eine Tochter der Stadt Düsseldorf, allerdings anders: Sie hat für eine das Erkrather Stadtgebiet betreffende Ausweitung der Zentraldeponie Hubbelrath (RP berichtete) ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Der Bedarf für eine ortsnahe und umweltverträgliche Deponierung von mineralischen, nicht brennbaren Abfällen bestehe weiterhin, Deponien außerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf kämen dafür nicht in Frage, argumentiert die Awista.

Nicht nur die Erkrather Stadtverwaltung, auch die Ratsparteien sehen das Vorhaben kritisch und überlegen, wie sie möglichst viele Bürger zu Einwendungen gegen die Erweiterungspläne der Awista motivieren können. Einhellig lobten sie in der jüngsten Planungsausschuss-Sitzung die "sehr gründliche und umfassende Stellungnahme der Stadt" im Anhörungsverfahren zum Antrag der Awista - und forderten zugleich, diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Problem: Das Papier ist derart faktenreich und verwaltungsdeutsch-sperrig formuliert, dass es erst einmal volksmundgerecht übersetzt werden müsste. Die Hauptkritikpunkte der Stadt:

- Für den Regierungsbezirk Düsseldorf gebe es im Abfallwirtschaftsplan NRW keine eigene Prognose für Abfallmengen. Nicht vorliegende Zahlen könnten demnach auch nicht als Argument für erhöhten Bedarf verwendet werden. Auch sei eine Süderweiterung nicht, wie im Antrag dargestellt, Voraussetzung für die Entsorgung von Abfällen aus dem Kreis Mettmann, sie sei in dessen Abfallwirtschaftskonzept gar nicht enthalten;

- in der Umweltverträglichkeitsprüfung fehlten in punkto Belastung der Luft Vorbelastungsmessungen für den Bereich der Zentraldeponie;

- Die Pflicht zur Oberflächenabdichtung zum Schutz des Grundwassers, die aus Sicht der Stadt Erkrath eine Voraussetzung für eine Süderweiterung ist, sei bisher nicht umgesetzt worden;

- die Zahl der für die Überwachung des Grundwassers vorgesehenen Pegel hält die Stadt für nicht ausreichend.

(RP)
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