Erkrath Stadt hat Klärungsbedarf bei Nebenwohnsitzen

Erkrath · Zur Einführung der Zweitwohnungssteuer in Erkrath weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Abmeldung der Nebenwohnung grundsätzlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorzunehmen ist. Dies ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Besteht eine Nebenwohnung bereits seit mehreren Jahren, ist es möglich, dass der entsprechende Vermerk nicht übertragen worden ist und die Meldebehörde am Hauptwohnsitz daher keine Kenntnis über das Bestehen einer Nebenwohnung hat. Betroffene sollten sich mit dem Bürgerbüro in Erkrath in Verbindung setzen, damit eine kurzfristige Klärung und Berichtigung des Registers erfolgen kann.

E-Mail an buergerbuero@erkrath.de, Telefon 0211 2407-3201.

(RP)
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