Pandemie in Erkrath Stummer Protest-Spaziergang gegen die Impfpflicht

Erkrath · In sieben Städten des Kreises Mettmann gab es am Montagabend meint unangemeldete Demos – so wie in Erkrath. Dort schickte die Polizei einen Streifenwagen zur Beobachtung.

 Rund 80 Impfpflicht-Gegner gingen durch Alt-Erkrath.

Rund 80 Impfpflicht-Gegner gingen durch Alt-Erkrath.

Foto: Dirk Neubauer

Drei Teilnehmer tragen Petroleumlampen. Einige Damen schmücken ihre Jacken-Krägen mit batteriebetriebenen Lichterketten. Aus einer kleinen Bluetooth-Box scheppert Marius Müller-Westerhagen, der 1990 mit „Freiheit“ das Ende der DDR besang. Nach Polizeiangaben spazierten am Montagabend rund 80 Menschen durch Alt-Erkrath. Es ist ein stummer Protest gegen die zurzeit diskutierte Impfpflicht und gegen die Maßnahmen der Regierenden, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Gruppe trägt keine Transparente. Niemand ruft Parolen.

All dies wären Merkmale einer Demonstration. Genau diese Einstufung will der Geisterzug vermeiden. Die Polizei hat dennoch Wind davon bekommen. Ein Streifenwagen fährt der Gruppe hinterher, die an roten Ampeln stoppt, um auf Grün zu warten, und sich auf den Bürgersteigen aufhält. An einer Stelle geht es den Beamten im Streifenwagen nicht schnell genug. „Bitte machen Sie die Straße frei“ – ertönt es aus dem Lautsprecher des Dienstwagens. Dies bleibt die einzige Ansage an diesem eiskalten Januar-Abend. Da sich kein Versammlungsleiter zu erkennen gegeben habe, hätten die Beamten eine Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt, sagte eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage. Da diese mutmaßlich nicht zugestellt werden kann, wird das Strafverfahren im Sande verlaufen.

Im Kreis Mettmann gab es außer in Erkrath in sechs weiteren Städten Rundgänge des zivilen Ungehorsams: in Haan, Monheim, Langenfeld, Ratingen, Velbert Neviges. Offenbar melden nur die „Omas gegen Rechts“ ihre Aktion in Hilden ordnungsgemäß bei der Polizei an. Wie bei jeder Demonstration prüft die Polizei als Versammlungsbehörde die Rahmenbedingungen und erteilt eventuell Auflagen. Zugleich kann sie einen Versammlungsleiter haftbar machen, sobald Anordnungen nicht umgesetzt werden.

Unangemeldete Demonstrationen, sogenannte „Spaziergänge“, gehörten einst zum Repertoire der Studierendenbewegung von 1968. Nun haben die Corona-Maßnahmen-Skeptiker diese Art des Protestes für sich entdeckt. In der Fußgängerzone der Bahnstraße schauen Ladenbesitzer erstaunt auf, als sich eine Menschenmenge am Schaufenster vorbeischiebt. Ein Gaststättenbesitzer fragt, was das soll. „Wir sind gegen Corona-Maßnahmen“, sagt ein Spaziergänger. „Ach so.“

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