Hochdahl Neanderhöhe: Bürgerbegehren doch zulässig

Erkrath · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe für unzulässig erklärt. Die Stadt Erkrath wird die ablehnenden Bescheide zurückzunehmen müssen.

 Das Archivfoto zeigt Sondageschnitte zur archäologischen Untersuchung der Neanderhöhe im Vorfeld der Erschließung.

Das Archivfoto zeigt Sondageschnitte zur archäologischen Untersuchung der Neanderhöhe im Vorfeld der Erschließung.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(hup) Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“ hatten sich im Sommer vergangenen Jahres entschlossen, gegen den Bescheid der Unzulässigkeit ihres Bürgerbegehrens Klage einzureichen, stellvertretend für viele mitunterzeichnende Bürger. Lange haben sie auf einen Fortschritt in der Sache warten müssen – aber am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer mündlichen Verhandlung vor der ersten Kammer entschieden, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens, die der Erkrather Stadtrat im Juni 2020 mehrheitlich gefällt hatte, unzulässig war. Die Stadt Erkrath wurde dazu verurteilt, die ablehnenden Bescheide zurückzunehmen und das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Nebenbei rügte der Präsident des Verwaltungsgerichtes auch das damalige Abstimmungsverfahren, was er eindeutig als rechtswidrig ansieht. „Wir haben kaum noch mit dieser Entscheidung gerechnet“, sagte Philipp Kloevekorn, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens, am Donnerstag auf Anfrage. Er und seine Mitstreiter Sabine Börner und Elmar Stertenbrink stehen nun in den Startlöchern, um die für ein Bürgerbegehren nötigen 2500 Unterschriften zu sammeln. Sie wollen erreichen, dass die geplanten weiteren Gewerbeflächen auf der Neanderhöhe nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben werden. Durch die Vergabe im Erbbaurecht könne Leerstand langfristig verhindert werden, wodurch die Steuereinnahmen gesichert wären. Gleichzeitig sinke der Druck, immer neue Freiflächen als Gewerbegebiete auszuweisen, sagen Börner, Kloevekorn und Stertenbrink. Die Stadt Erkrath will sich erst am Freitag zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts äußern.

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