Erkrath Der Kreistag macht jetzt den Weg frei für die Neanderhöhe

METTMANN · „Damit kann der Bebauungsplan im Stadtrat beschlossen werden“, erklärt Bürgermeister Christoph Schultz.

 Die Naturschutzgemeinschaft Neandertal hatte vor Wochen zur Begehung der Neanderhöhe eingeladen.

Die Naturschutzgemeinschaft Neandertal hatte vor Wochen zur Begehung der Neanderhöhe eingeladen.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres den Weg frei gemacht für die Bebauung der Neanderhöhe in Hochdahl. Mit ihrem Votum für den Beschluss der Stadt Erkrath widersprachen die Kreistagsmitglieder mehrheitlich dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, die am 14. November Bedenken gegen die Inanspruchnahme der Freifläche geäußert hatte. Erkraths Bürgermeister Christoph Schultz, der wegen dieser Abstimmung zur Kreistagssitzung nach Mettmann gefahren war, zeigte sich sehr zufrieden: „Damit ist der Weg für den Flächennutzungsplan frei, und der Bebauungsplan kann im Stadtrat beschlossen werden.“

Vorausgegangen war eine lange und heftige Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Bebauung. Die Stadtverwaltung hält die Ausweisung der letzten möglichen Gewerbefläche für notwendig, um mehr Gewerbesteuereinnahmen zu generieren und den chronisch angespannten Haushalt zu entlasten. Die Gegner, zu denen im Rat die SPD und die Grünen sowie außerparlamentarisch die Naturschutzgemeinschaft Neandertal (NSG) gehören, argumentierten mit Klimaschutz, Artenschutz und der weltlichen Bedeutung der Fundstelle des Neandertalers in Sichtweite. Es dürfe keine landwirtschaftliche Fläche versiegelt werden, deren Boden die höchste Güteklasse aufweise.

Tatsächlich findet auf der grasbewachsenen Fläche nördlich der Hochdahler Straße zur Zeit aber kein Ackerbau statt.

Nach mehreren Ortsterminen, zu denen die NSG eingeladen hatte, einer Bürgerversammlung und hitzigen Diskussionen in den Ausschüssen hatte der Rat der Stadt Erkrath die Flächennutzungsplanänderung am 11. Dezember mit den Stimmen von CDU, FDP und BmU beschlossen. Die Abstimmung über den Bebauungsplan wurde in die nächste Ratssitzung im Januar verschoben, weil die BmU noch einige Bedingungen in die Beschlussvorlage aufgenommen sehen möchte – ein Zugeständnis an die Gegner.

Dass der Bebauungsplan kommt und das 3,8 Hektar große neue Gewerbegebiet Realität wird, dürfte aber nur noch Formsache sein. Die Gegner sammeln derweil Unterschriften, um ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen zu können. Inwieweit dieses langwierige Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung hat festgestellt, dass die Pläne der Stadt Erkrath mit dem Landschaftsplan und dem Regionalplan der Bezirksregierung in Einklang stehen und damit zulässig seien. Artenschutzrechtliche Bedenken stünden dem nicht entgegen, solange ein gewisser Abstand der Bebauung zum FFH Neandertal eingehalten werde. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte gar den Antrag gestellt, einen Puffer von mindestens 300 Metern vorzuschreiben, aber ist damit durchgefallen, weil so das Gewerbegebiet im Ganzen zerstört würde.

CDU-Fraktionschef Klaus-Dieter Völker kommentierte: „Den Beschluss der eigenständigen Stadt Erkrath kaputtzumachen, ist nicht zulässig“.

Auch die Piraten, die sonst auf der Seite von Natur- und Klimaschutz stehen, stimmten mit CDU, UWG und FDP. „Erkrath hat die geringste Gewerbefläche pro Einwohner im Kreis. Ich denke nicht, dass wir zulassen können, dass Erkrath durch uns Wettbewerbsnachteile hat“, sagte Ria Garcia.

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