Justiz in Erkrath Wer will ein Kind vom Vergewaltiger?

Erkrath/Wuppertal · Nach einem Formfehler muss ein Gericht erneut klären, ob eine Erkratherin von ihrem Ehemann sieben Mal vergewaltigt wurde. Dabei gab es Überraschungen.

 Gericht muss klären, ob die Vorwürfe des nicht-einvernehmlichen Sex stimmen oder erfunden sind.

Gericht muss klären, ob die Vorwürfe des nicht-einvernehmlichen Sex stimmen oder erfunden sind.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ macht sich strafbar, wer Sex erzwingt. Ob mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt. Es reicht aus, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Von Frauen verlangt die Justiz, dass sie sich wehren oder zumindest wegdrehen.

All das will eine Erkratherin bei sieben vor Gericht angeklagten Taten getan haben, bei denen sie von ihrem tunesischen Ehemann vergewaltigt worden sein soll. Seit dem ersten, erzwungenen Geschlechtsverkehr im Sommer 2015 soll es keinen einvernehmlichen Sex mehr gegeben haben. Gleichwohl soll die Frau in den folgenden drei Jahren des ehelichen Zusammenlebens den Wunsch nach einem zweiten, gemeinsamen Kind gehabt haben. Wie sie eine Schwangerschaft habe realisieren wollen? Dem Gericht soll sie dazu in nichtöffentlicher Vernehmung gesagt haben, dass das durch eine Samenspende hätte geschehen sollen.

Eine gebildete und selbstbewusste Frau (40) lebt über Jahre hinweg mit einem 15 Jahre jüngeren Vergewaltiger zusammen. Anstatt das Weite zu suchen, wünscht sie sich von dem Mann noch ein weiteres Kind? Schon die Strafkammer, die den Angeklagten im Januar 2020 zu sechs Jahren Haft verurteilte, hatte sich mit dieser Frage beschäftigt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen eines Formfehlers aufgehoben, nun wird neu verhandelt. Dass daher auch Richter aus derjenigen Kammer im Zeugenstand aussagen, die damals von der Schuld des Angeklagten überzeugt waren?

Das ist ein übliches Verfahren und dennoch fragt man sich, ob so etwas zu neuen Erkenntnissen führen kann. Welcher Richter würde einräumen, einen Fehler gemacht zu haben? Ob das Urteil von damals bestätigt wird, muss die erneute Beweisaufnahme ergeben.

Der Verteidiger des Angeklagten schonte die in den Zeugenstand geladene Richterin nicht. Warum das Opfer damals nicht gleich nach dem ersten sexuellen Übergriff zum Arzt gegangen sei? Die 40-Jährige soll dazu gesagt haben, dass das alles nicht so schlimm gewesen sei. Gleichermaßen soll sie ausgesagt haben, dass sie vor Schmerzen aufgeschrien habe, inmitten der vermeintlichen Vergewaltigung. Sie habe zuvor versucht, ihren Ehemann „mit englischen Phrasen“ von dem erzwungenen Sex abzuhalten. Der soll sie gefragt haben, ob sie das ernst meine oder ob das ein Spiel sei, um ihn „anzutörnen“. Versteht der Mann den Ernst der Lage? Ist unzweifelhaft klar, dass eine Grenze hin zu einer Straftat überschritten wird, wenn man nach dem Wegdrehen der Frau einfach weitermacht?

Das beschreibt die Gratwanderung, in der Straftaten wie diese letztlich entschieden werden müssen. Das deutsche Rechtssystem macht hier seit der Neuordnung des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 eine ganz klare Ansage: Ein einfaches „Nein“ macht weitere sexuelle Handlungen des Mannes zu einer Straftat. Sexualstraftaten finden üblicherweise ohne Zeugen statt. Das macht ihre Aufklärung schwierig. Nichtsdestotrotz ist die Kammer erkennbar darum bemüht, die Sache lückenlos aufzuklären. Aus dem Blickwinkel der Verteidiger steht am Ende ein Freispruch des Angeklagten. Der Vorwurf: Das vermeintliche Opfer habe die Vergewaltigungsvorwürfe erfunden und zur Anzeige gebracht, um den Tunesier vom gemeinsamen Sohn fernzuhalten. Der Prozess wird fortgesetzt.

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