Justiz in Erkrath Berufungsrichter bleibt bei Strafe wegen Versicherungsbetrug

Erkrath/Haan · Der Angeklagte hatte auf eine Geldstrafe anstelle von Haft auf Bewährung gehofft. Doch der Richter hielt ihm seine wiederholten Taten vor.

 Der Berufungsrichter milderte das Urteil wegen Versicherungsbetrug nicht ab.

Der Berufungsrichter milderte das Urteil wegen Versicherungsbetrug nicht ab.

Foto: dpa/Oliver Berg

Dass es der Angeklagte mit der Wahrheit noch nie so genau genommen hatte, war im Strafregister nachzulesen. Falsche Verdächtigung, Betrug und das Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dort war in den vergangenen Jahren so einiges zusammengekommen – nun allerdings war zum augenscheinlich fehlenden Wahrheitssinn auch noch Dummheit hinzugekommen. Wohl darauf hoffend, dass niemand darüber stolpern werde, hatte der Haaner innerhalb von drei Jahren zwei Versicherungsschäden gemeldet. Im November 2015 meldete er als Inhaber eines Cafés in der Brechtstraße in Hochdahl einen Leitungswasserschaden. Man einigte sich auf eine Pauschalentschädigung von 5000 Euro, davon flossen 1800 Euro sofort an den Cafebesitzer. Um den Rest auch noch einstreichen zu können, mussten Belege über den Materialeinkauf und Fotos als Nachweis der Reparatur eingereicht werden. Weil es weder Wasserschaden noch Reparatur gegeben hatte, wurden Fotos vom Untergeschoss des Cafés gemacht. Die Versicherung zahlte, der Betrug blieb unentdeckt.

Als der mittlerweile 37-Jährige dann drei Jahre später erneut einen Wasserschaden in seinem Café meldete und Fotos einreichte, wurde man bei der Versicherung stutzig. Dabei fiel auf, das der Boden damals nicht repariert worden und offenbar ein weiterer Versicherungsbetrug beabsichtigt war. Gezahlt wurde diesmal nichts, stattdessen folgte die Anzeige. Das Amtsgericht verhängte später sieben Monate Haft, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit wiederum war der Angeklagte nicht einverstanden: Er hätte die Haftstrafe gerne in eine Geldstrafe umgewandelt gesehen und ging in Berufung.

Eines hob der Berufungsrichter gleich lobend hervor: Der Cafébesitzer hat mittlerweile beruflich „umgesattelt“ und ist dabei, sich mit einem eigenen Friseursalon ein neues berufliches Standbein zu schaffen. Das Café hatte die Corona-Wirren finanziell nicht überlebt und auch die Ehe des dreifachen Familienvaters war unter den Belastungen in die Brüche gegangen. Dennoch sah der Berufungsrichter keine Chance auf ein milderes Urteil.

Die Begründung: Es sei nicht der erste Betrug gewesen, der der Kammer übel aufgestoßen war. Schon 2013 hatte der Angeklagte mehrere Lohnbescheinigungen gefälscht, um einen Kredit über 20.000 Euro bei der TargoBank beantragen zu können. Dort war ein Mitarbeiter über den unverhältnismäßig hohen Lohn gestolpert, am Ende flog die Sache auf. Auch damals hatte der Mann nicht die erhoffte Kreditzusage, sondern eine Anzeige in seinem Briefkasten vorgefunden.

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