Erkrath In Erkrath werden Jugendschöffen gesucht
Erkrath · Interessenten können sich bis zum 15. März melden.
Die Stadtverwaltung stellt derzeit eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen auf. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Mettmann wählt dann aus dieser Liste Schöffen aus. Für die nächste Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2023 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkrath in seiner Sitzung am 2. Mai vier Jugendhauptschöffen (zwei Männer und zwei Frauen) sowie acht Jugendhilfsschöffen (vier Männer und vier Frauen) für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Mettmann, sowie weitere zehn Jugendhauptschöffen (fünf Männer und fünf Frauen) für die Jugendkammer beim Landgericht Wuppertal vorzuschlagen. Dabei sollten alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf, und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bürger, die sich für das Jugendschöffenamt bewerben möchten, müssen zu Beginn der Amtszeit das 25., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bewerbungsunterlagen, sowie weiteres Informationsmaterial werden bereitgehalten beim Fachbereich Jugend der Stadt Erkrath (Karin Strucksberg, Telefon 0211240-5145.)
Die Frist zur Bewerbung läuft am 15. März 2018 ab.