Prozess beendet Hochdahler Brandstifter muss nicht in die Psychiatrie

Erkrath/Wuppertal · Der 41-jährige Mann leidet unter einer psychischen Erkrankung, die Staatsanwaltschaft hatte die dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie beantragt. Dem stimmte das Gericht nicht zu.

 Polizeifahrzeug vor dem Landgericht in Wuppertal.

Polizeifahrzeug vor dem Landgericht in Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Am Ostersonntag hatte ein 41-Jähriger in seiner Wohnung am Stadtweiher erst randaliert und dann gezündelt. Der Mann leidet unter einer psychischen Erkrankung, die Staatsanwaltschaft hatte die dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie beantragt. Dem stimmte das Gericht nicht zu – der Beschuldigte galt zur Tatzeit als schuldunfähig und bleibt auf freiem Fuß. Eine Einweisung hätte vorausgesetzt, das der Mann auch zukünftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Das konnte die Kammer so offenbar nicht feststellen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage danach, ob der 41-Jährige bewusst eine Tür in Brand gesteckt hatte, um die Eigentumswohnung danach zu verlassen. Er selbst hatte beteuert, die Flammen zuvor gelöscht zu haben. Um zu demonstrieren, dass das durchaus möglich sei und das Feuer sich nach dem Löschen erneut entzündet haben könnte, hatte der Verteidiger eine Tür aus der Wohnung getragen, um sie im eigenen Garten im Selbstversuch anzuzünden. Der Beschuldigte selbst erinnerte sich so an das, was ihn am Ostersonntag umgetrieben hatte: Erst sei da der Streit mit den Nachbarn gewesen. Die habe er „ärgern“ wollen, als er in seinem Schlafzimmer die Türe aus den Angeln hob. Mit Messern, Macheten und einer Axt hämmerte und stach er solange darauf ein, bis selbige durchlöchert war. In der Türe klaffte ein großes Loch und die „Werkzeuge“ steckten noch drin, als er Tage später ein Feuerzeug nahm, um „sein Kunstwerk zu einem guten Ende zu bringen.“ Um das Feuer zu löschen, will er aus einer Sprühflasche eine Mischung aus Wasser und Weichspüler auf die Flammen gesprüht haben. Er habe den Brand gelöscht, da war sich der Beschuldigte sicher. Weil die ganze Wohnung verqualmt gewesen sei, habe er die Flucht ergriffen. Auf dem Weg aus der 11. in die 15. Etage riss er ein Hinweisschild auf den Notausgang von der Decke. In der obersten Etage angekommen, will er weinend zusammengebrochen sein – in tiefer Trauer um seinen ein Jahr zuvor verstorbenen Vater. Bereits vor fünf Jahren sei die Mutter gestorben, auch sein Bruder sei schon tot. Eine tragische Geschichte, die sich hinter den gegen den 41-Jährigen erhobenen Anklagevorwürfen wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung verborgen hatte. Die Eltern des Beschuldigten stammen aus Kroatien, mit ihnen hat der Mann bis zu deren Tod in der Wohnung gelebt.

Nach allem, was man über dem Brand in seiner Wohnung gehört hat, scheint klar zu sein: Vor allem die Rauchentwicklung hätte für die Bewohner des Hochhauses zur Gefahr werden können. Die herbeigeeilten Polizeibeamten hatten den Brand löschen können, bevor größerer Schaden entstand. Sie waren es auch, denen der Beschuldigte bei seiner Vernehmung erzählt hatte, dass er nicht nur sein „Kunstwerk“ vollenden, sondern auch die Dämonen mit Weihrauch vertreiben wollte. Auch habe er geglaubt, dass er die Flammen mit seinen magischen Kräften löschen könne. In seiner kroatischen Heimat sei es so, dass man einmal im Leben in seinen eigenen vier Wänden den Exorzismus vollziehen müsse. Das habe er nun getan, weiteres Unheil sei von ihm nicht zu befürchten.

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