Kreis Mettmann Nur geimpfte Hunde dürfen in die Hundeschule

Wer im Kreis Mettmann mit seinem Vierbeiner in die Hundeschule will, muss einen gültigen Impfpass vorlegen. Eine Hundetrainerin aus Erkrath hatte dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte ihre Klage nun ab.

 Hund in der Hundeschule (Archiv).

Hund in der Hundeschule (Archiv).

Foto: Hertgen, Nico (hn-)

Herumtollen in der Welpenspielgruppe? Das geht in den Hundeschulen im Kreis Mettmann nur dann, wenn „Bello“ zuvor vom Tierarzt geimpft wurde. Zwingerhusten, Staupe und Tollwut – vor diesen und anderen Krankheiten sollen die Vierbeiner geschützt werden. So zumindest sieht es das Kreisveterinäramt.