Erkrath Großbordell ist pleite

ERKRATH · Der Betrieb läuft aber weiter. Derzeit wird die Zuverlässigkeit des Betreibers überprüft.

 Der Unterfeldhauser Club war schon mehrfach in den Schlagzeilen. Ein Brand hatte 2018 für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt.

Der Unterfeldhauser Club war schon mehrfach in den Schlagzeilen. Ein Brand hatte 2018 für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Es ist schon ein paar Wochen her, dass sich ein anonymer Anrufer in der Redaktion meldete mit der Nachricht, der „Saunaclub“ in Erkrath sei insolvent, der Laden laufe aber weiter. Der Anrufer wies die Redaktion zudem darauf hin, dass die im Bordell beschäftigten Frauen und auch die Servicekräfte angeblich in unzumutbaren Zuständen leben würden.

Skandalöse Details, ausgeplaudert von einem anonymen Anrufer? Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgehakt. Dort wusste man damals noch nichts von all dem, allerdings sollte das nicht lange so bleiben. Die Stadtverwaltung reagierte prompt und wandte sich mit einer schriftlichen Anfrage an das für Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht in Wuppertal. Die Antwort ließ auf sich warten, mittlerweile jedoch ist klar: Der Bordellbetreiber hat tatsächlich Insolvenz angemeldet. Später wird die Kreisverwaltung mitteilen, dass es seit Januar 2018 keinen Betreiberwechsel gegeben hat.

Das Etablissement an der Heinrich-Hertz-Straße ist alles andere als unbekannt – dort hatte es in der Vergangenheit schon Razzien gegeben und auf dem Parkplatz waren Nobelkarossen abgebrannt. Im vergangenen Jahr war dazu noch ein Gerichtsverfahren beim Düsseldorfer Landgericht anhängig, das mit einem „Rechtsgespräch“ geendet hatte, dessen Details hinter verschlossenen Türen, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit, verhandelt wurden. Der Anklagevorwurf lautete damals: Durch das Einsetzen von Stroh-Geschäftsführern soll der Inhaber des besagten Sauna-Clubs sowohl in Erkrath als auch andernorts in so genannten „Satellitenbetrieben“ versucht haben, Verantwortlichkeiten zu vernebeln. Eine gründliche Prüfung hatte zuvor ins sprichwörtliche Schwarze getroffen: Die „Stroh-Geschäftsführer“ hatten zusätzlich zu ihrem offiziellen Gehalt jeweils 3000 Euro monatlich an Schwarzgeld bekommen und der Bordellinhaber soll allein drei Millionen Euro an Umsatzsteuer nicht gezahlt haben.

In Sachen „Prostituiertenschutzgesetz“ ist der Kreis Mettmann zuständig. Auf die durch den anonymen Anrufer erhobenen Vorwürfe angesprochen, dass die Frauen und Servicekräfte in unzumutbaren Zuständen leben würden, stellt Sprecherin Daniela Hitzemann klar, dass sich die von den zuständigen Kreisbehörden wahrgenommene Kontrollfunktion nicht auf die Unterbringung der Frauen und der Servicekräfte erstrecke: „Sofern die Prostituierten nicht in der Betriebsstätte wohnen, unterliegt dies nicht unserer Überwachung.“ Regelmäßige Kontrollmaßnahmen im Etablissement selbst seien hingegen verpflichtend, diese würden anlassbezogen durchgeführt. Die Frauen müssten sich eigenverantwortlich bei der Behörde anmelden – Anhaltspunkte dafür, dass im Saunaclub auch Prostituierte ohne Anmeldebescheinigungen arbeiten würden, gebe es derzeit nicht.

Auch dazu hatte es im vergangenen Jahr einen Prozess am Wuppertaler Landgericht gegeben, bei dem zwei Frauen aus Nigeria als Zeuginnen geladen worden waren. Die Nigerianerinnen hatten 2016 mit gefälschten Papieren mehrere Monate im Bordell gewohnt und gearbeitet. Derartige Zustände dürften nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes der Vergangenheit angehören. Neue Verstöße sind nicht bekannt. Kontrolliert wird seither allerdings auch die Eignung der Betreiber, die unter anderem ein Betriebskonzept vorlegen müssten. Im Rahmen eines solchen Antragsverfahrens wird derzeit die Zuverlässigkeit des Saunaclub-Betreibers überprüft. Das laufende Insolvenzverfahren dürfte in die Beurteilung einfließen.

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