Hauptausschuss in Erkrath Politik streitet über neue Hundesteuer

ERKRATH · Die einen wollten die Erhöhung auf die Zeit nach Corona verschieben, die anderen die Beträge nach Einkommen gestaffelt festsetzen. Dem Stadtkämmerer platzte der Kragen.

 Hundehalter mit Hund und Steuermarken. Die Steuerbeträge für den zweiten (130 Euro) und ab dem dritten Hund (150 Euro) bleiben in Erkrath unverändert.

Hundehalter mit Hund und Steuermarken. Die Steuerbeträge für den zweiten (130 Euro) und ab dem dritten Hund (150 Euro) bleiben in Erkrath unverändert.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Die Stadt erhöht die Hundesteuer zum 1. Januar 2021 um zehn Euro für den ersten Hund auf dann 120 Euro pro Jahr. Das entschied der Haupt- und Finanzausschuss in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode mit einer Mehrheit aus CDU, SPD, BmU und AfD. Enthalten hatten sich Grüne und Linke, die FDP stimmte mit "nein".

Die Hundesteuer steigt damit von knapp unter dem Kreis-Durschnitt von 111 Euro auf knapp über dem Kreisdurchschnitt. Die Steuerbeträge für den zweiten (130 Euro) und ab dem dritten Hund (150 Euro) bleiben unverändert.

Die Hundesteuer wird in der Bevölkerung erfahrungsgemäß emotional aufgeladen bewertet. In Wülfrath, das bereits die höchste Hundesteuer im Kreis Mettmann hatte, wird der Betrag ebenfalls angehoben, jedoch sogar um satte 27 Prozent. Entsprechende Meldungen in den Sozialen Medien wurden am Folgetag mit mehrheitlich „wütenden“ Reaktionen bedacht.

Auch in Erkrath wurde über diesen Tagesordnungspunkt mehr diskutiert als über alle anderen zusammen. Bernhard Osterwind (BmU) kritisierte, dass die Verwaltung die Hundesteuer gleichsam „rausgepickt“ habe und forderte, alle Gebührensatzungen gleich zu behandeln, indem gleichmäßige Erhöhungen auf die Zeit nach Corona zu verschieben seien. Peter Knitsch (Grüne) forderte zudem: „Überall, wo es möglich ist, sollte der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Menschen Rechnung getragen werden, indem man Tarife weitgehend spreizt“.

Konkret forderte Knitsch, Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV), von der Hundesteuer-Erhöhung zu befreien. Sein Bruder Reinhard Knitsch bekräftigte das Prinzip „Menschen mit geringem Einkommen sind zu entlasten“ mit einem Verweis auf die Stadt Hilden, wo eine Steuerermäßigung für Hartz IV-Empfänger gelte. „Das sollte bei uns kein großer Aufwand sein, wir haben ja bereits den ‚Erkrath-Pass‘“.

Das sah Bernhard Osterwind anders: „Die Hundesteuer jetzt auch noch nach Einkommen zu staffeln, steht in keinem vernünftigen Verhältnis mehr“. Marc Hildebrand (CDU) bewertete die Steuer- und Gebührenerhöhungen insgesamt: „Die Erhöhungen sind sehr maßvoll in Erkrath“. Zum Beispiel sei die Gebührenordnung für Kitas und Tagespflege sehr bedacht nach Einkommen gestaffelt und werde 2021 nur um 1,5 Prozent statt turnusmäßig um 2 Prozent erhöht.

Die Verwaltung betont, dass alle Erhöhungen mit Augenmaß vorgeschlagen und inflationsbedingt notwendig seien, um die Haushaltslage in Corona-Zeiten zu festigen. „Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Bürgern, den Haushalt nicht überzustrapazieren“, sagte Bürgermeister Christoph Schultz. Er verteidigte die Erhöhungen mit dem Hinweis, dass die Stadt nur einen begrenzten Spielraum habe, um Einnahmen zu generieren.

Kämmerer Thorsten Schmitz platzte der Kragen: „Wir reden hier über 83 Cent im Monat! Wenn das für Sie ein Problem ist, dann machen wir uns in Zukunft eben nicht mehr die Mühe, eine Vorlage zu erstellen.“

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