Alt-Erkrath Warum auf der Morper Allee teilweise Tempo 30 gilt

Erkrath · Seit vielen Jahren schon muss auf der Straße streckenweise reduziertes Tempo gefahren werden. Warum eigentlich, wundern sich Bürger, die dort keine Schlaglöcher erkennen können. Auf Anfrage erläutert die Stadt die Hintergründe.

 Hinweisschild auf der Morper Allee.

Hinweisschild auf der Morper Allee.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(hup) Ein Leser, der nicht genannt werden möchte, wundert sich über eine aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare „merkwürdige Erkrather Verkehrssituation“ im Bereich Morper Allee. Seit vielen Jahren schon müsse zwischen den Hausnummer 29b bis 54 auf zirka 150 Metern Tempo 30 gefahren werden, wegen Straßenschäden. „Wenn man sich diesen Bereich ansieht, dann muss man sich doch sehr wundern. Denn es gibt dort keine Schlaglöcher und beschädigte Stellen sind dort zeitnah ausgebessert worden“, berichtet der Leser. Er meint, dass dann auch weitere Straßen, etwa die Bismarckstraße mit ihren Schlaglöchern, nur noch mit 30 km/h befahren werden dürften. Ein Schildbürger-Streich sei deshalb auch die Tatsache, dass es im Bereich der Erkrather Grundschule, die bis vor ein Paar Jahren in Betrieb war, zur Freiheitstraße hin kein Tempo 30 gefahren werden musste. „Ich und weitere Bürger sind nicht grundsätzlich gegen Tempo 30, doch diese Einrichtung auf der Morper Allee ist nicht nachvollziehbar. Wer hat das veranlasst – und mit welcher Begründung?“, fragt der Leser. Auf Anfrage teilt ein Sprecher der Stadtverwaltung mit, dass der betroffene Bereich der Morper Allee auf Tempo 30 reduziert worden sei, da er im Überschwemmungsgebiet liege. Aufgrund des erhöhten Grundwasserspiegels in diesem Bereich sei nicht auszuschließen, dass es bei schnelleren Fahrten, insbesondere mit schweren Fahrzeugen wie Bussen oder Lkw, zu Schwingungen im Untergrund kommen könne, die dann auch im nahe gelegenen Wohnumfeld zu spüren wären. Daher sei die Geschwindigkeit vorsorglich angepasst worden. Anzumerken sei zudem, dass es sich in diesem Bereich um keine 30er Zone (mit Rechts-vor-Links-Regelung) handele, sondern dort lediglich Tempo 30 gelte. Die Morper Allee sei Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes, sodass dort das Anordnen einer 30er Zone nicht zulässig wäre. Grundsätzlich obliegt das Anordnen von Verkehrszeichen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Gemäß Paragraf 45 StVO könnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Das gleiche Recht hätten sie zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, zum Schutz der Gewässer und Heilquellen, hinsichtlich der zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen, heißt es aus dem Rathaus.