Justiz in Erkrath Schöffen für Jugend- und Erwachsenengerichte gesucht

Erkrath · Schöffinnen und Schöffen sitzen mit am Richtertisch. Sie befragen Zeugen und tragen zur Urteilsfindung bei. Nun werden Freiwillige für dieses verachtungsvolle Amt gesucht.

 Interessenten für das Schöffenamt werden gesucht.

Interessenten für das Schöffenamt werden gesucht.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Zurzeit laufen bundesweit die Vorbereitungen für die Schöffenwahl 2023. Auch in Erkrath werden interessierte Bürgerinnen und Bürgern gesucht, die dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ausüben möchten. Die Amtsperiode läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Der Einsatz erfolgt in den Strafkammern des Land- und Schwurgerichtes Wuppertal, an den Schöffengerichten des Landgerichtsbezirks Wuppertal sowie beim gemeinsamen Schöffengericht des Amtsgerichtes der Stadt Velbert.

Interessierte Erkratherinnen und Erkrather können sich noch bis zum 31. März dieses Jahres per E-Mail an sarah.rick@erkrath.de bewerben. Das Formular dafür ist unter www.erkrath.de/schoeffen abrufbar. Bewerberinnen oder Bewerber für das Schöffenamt müssen neben der deutschen Staatsangehörigkeit ebenso ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die gesuchten Personen aus Erkrath müssen zudem auch hier ihren Erstwohnsitz haben und zum Amtsantritt am zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wer bereits als Schöffin oder Schöffe tätig war, darf sich für eine weitere Amtsperiode bewerben.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, gegen die aktuell strafrechtlich ermittelt wird oder die in der Vergangenheit bereits zu Haftstrafen von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Auch aktive Religionsdienende, Beschäftigte der Justizbehörden, der Polizei sowie Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer dürfen sich nicht für das Schöffenamt melden.

Das Schöffenamt ist eine wichtige, anspruchsvolle Tätigkeit. Denn als Schöffin oder Schöffe wirkt man gleichberechtigt mit hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern in juristischen Hauptverhandlungen von Strafsachen mit. Dabei sollte man über Rechte und Pflichten informiert sein und sich gerne mit Kriminalität und ihren Ursachen sowie dem gesellschaftlichen und individuellen Zweck von Strafen auseinandersetzen. Auch wenn Schöffinnen und Schöffen für das Wahrnehmen von Verhandlungsterminen von ihrem Hauptberuf freigestellt werden und eine Aufwandsentschädigung erhalten, ist eine zusätzliche Vor- und Nachbereitung von Fällen nicht ausgeschlossen. Interessierte sollten daher ausreichend Freizeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität sowie Verantwortungsbewusstsein und Unvoreingenommenheit mitbringen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen und der Ausübung des Ehrenamtes gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de.

(am)
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