Erkrather vor Gericht Dieb betont: „Hatte einfach nur Hunger“

Erkrath/Wuppertal. · Der psychisch kranke Mann konnte seine Betreuer während des Corona-Lockdowns nicht erreichen. Also verfügte er über keinerlei Geld. Deshalb wurde er aus Hunger zum mehrfachen Dieb in einem Discounter.

 Kein Geld, aber Hunger: So wurde ein Erkrather zum Dieb.

Kein Geld, aber Hunger: So wurde ein Erkrather zum Dieb.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

ERKRATH/WUPPERTAL Mal waren es Frikadellen, oder auch schon mal ein Croissant oder ein belegtes Brot mit Tomaten: Weil ihn der Hunger quälte, hatte ein 35-Jähriger im Frühjahr mehrfach mitten in der Nacht bei einem Discounter in Hochdahl die Türen aufgehebelt, um sich in den Regalen zu bedienen.

Gelegentlich hatte er auch tagsüber Lebensmittel in die Taschen gesteckt ohne zu bezahlen und dazu auch noch Zigaretten in einem nahe gelegenen Kiosk mitgehen lassen. Er habe nichts zu Essen gehabt – und kein Geld. Auf der Hildener Polizeiwache war der Dieb kein Unbekannter: Die herbeigeeilten Polizeibeamten soll er immer wieder gefragt haben, was er denn noch tun müsse, um endlich im Gefängnis mit drei Mahlzeiten versorgt zu werden.

Nun muss sich der Erkrather wegen schweren Raubes vor Gericht verantworten – vor allem auch deshalb, weil er beim letzten Zigarettendiebstahl einen Schraubenzieher in der Hand gehalten haben soll. Auch wenn die Kioskbesitzerin den in der Nachbarschaft wohnenden Mann gut kannte, so war dennoch klar: So kann es nicht weitergehen mit dem notorischen Dieb und Einbrecher, der dazu auch noch unter gesetzlicher Betreuung stand.

Nun droht ihm die dauerhafte Einweisung in die forensische Psychiatrie. Der Angeklagte formulierte es selbst so: „Die sperren mich weg.“ Er habe einfach nur Hunger gehabt und etwas zu essen zu bekommen, sei schließlich ein Menschenrecht.

Der jetzt beim Landgericht Wuppertal geführte Prozess könnte zu einem Lehrstück dafür werden, dass es sich ein Richter mit der dauerhaften Einweisung eines schuldunfähigen Straftäters in die Psychiatrie keineswegs leicht macht. Wohl wissend, dass es kompliziert werden kann, von dort aus wieder in die Freiheit entlassen zu werden.

Im Falle des 35-Jährigen war im Frühjahr einiges schiefgelaufen: In der ersten Hochzeit der Corona-Krise stand er plötzlich ohne die gewohnte Unterstützung seiner Familie und ohne Sozialbezüge da. Das Amt hatte die Bewilligung der Gelder gestoppt, weil der Vermieter des 35-Jährigen die Nebenkostenabrechnung schuldig geblieben war. Der gesetzliche Betreuer war entweder nicht erreichbar oder stand seinerseits vor verschlossenen Türen, weil der Beschuldigte gerade wegen einer psychischen Erkrankung in der Landesklinik in Langenfeld untergebracht war.

Von dort entlassen, stand der 35-Jährige Zuhause ohne Geld vor dem leeren Kühlschrank – und machte sich also auf den Weg zu unerlaubten Diebestour in den Supermarkt.

Der Staatsanwalt räumte ein, das auch für ihn der gesetzliche Betreuer nicht zu erreichen gewesen sei – wie viel komplizierter muss das für jemanden sein, der sich ohnehin schwertut mit einem geregelten Leben und der Sozialbürokratie.

Behandelnde Ärzte, Psychologen und psychiatrische Pflegekräfte: Nun also sprechen andere im Zeugenstand über den Geisteszustand des Beschuldigten. Der soll in der forensischen Psychiatrie sein Zimmer mit der Dusche geflutet und seine Matratze zu einem „Performance-Kunstwerk“ gemacht haben. Auf Ärzte sei er nicht gut zu sprechen, in den ersten Tagen habe er denen auch schon mal vor die Füße gespuckt. Einschätzungen, die den 35-Jährigen auf der Anklagebank ungehalten werden ließen – vor allem auch, weil er die Zeugen teilweise nur kurz gesehen habe und es aus seiner Sicht nicht sein könne, dass sie auf diese Weise über ihn urteilen würden.

„Die machen mir mein Leben kaputt“, rief der Beschuldigte lautstark in den Saal und entging nur knapp einem Ausschluss aus seinem eigenen Prozess. Er wolle nur ein Konto und das Geld, das ihm zustehen würde – und tatsächlich ließ der Betreuer das Gericht wissen, dass sich über Monate hinweg 1500 Euro an auszahlbaren Sozialleistungen angesammelt hätten. Nun allerdings müsse erst mal wieder gerechnet werden, wie viel davon dem 35-Jährigen wegen seiner Psychiatrie-Aufenthalte überhaupt zustehe.

 Das Gericht macht es sich bei der Urteilsfindung nicht leicht und man sucht nach Lösungen, die einerseits dem Zustand des Beschuldigten und andererseits seinen Taten angemessen sind. Der Prozess wird fortgesetzt.

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