Erkrath Gericht: Posse um Zuständigkeit stoppt Verfahren

ERKRATH · Eigentlich ist die Sache klar: Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und irgendwann sitzt der vermeintliche Täter vor Gericht. So hätte es auch im Falle des Litauers laufen sollen, der sich wegen Bandendiebstahls in drei Fällen vor dem Wuppertaler Amtsgericht zu verantworten hatte.

 Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Doch der Richter hatte gerade mit der Verhandlung begonnen, da stellten die Beteiligten fest: Für die Taten, die hier verhandelt werden sollen, ist man eigentlich gar nicht zuständig. Kopfschütteln allerorten: Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt in Erkrath gewohnt, also im Zuständigkeitsbereich des Mettmanner Amtsgerichts. Aufgegriffen hatte man ihn an einem Ort nahe der holländischen Grenze, der zugehörig ist zum Amtsgerichtsbezirk Leer. Ermittelt hatte ursprünglich die Staatsanwalt Essen, die den Fall irgendwann – ebenfalls wegen Nichtzuständigkeit – an die Wuppertaler Kollegen abgegeben hatte. In Untersuchungshaft sitzt der Angeklagte in Köln. Dort wiederum hatte der Wuppertaler Richter nachgefragt, ob die ortsansässige Jugendgerichtshilfe übernehmen könne. Die winkte offenbar ab, deshalb saß nun ein Vertreter der Behörde aus Erkrath in der Verhandlung. Und der Richter? Blätterte sich ratlos durch die Akte. Das Verfahren wird nun eingestellt und möglicherweise in Mettmann wieder aufgenommen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der 22-Jährige konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

Aber worum ging es überhaupt bei dem Tatvorwurf? Der junge Mann soll von einer Wohnung in Erkrath aus, die ein Kumpan dort angemietet hatte, zu Einbruchstouren im Kreis Mettmann bis nach Düsseldorf aufgebrochen sein. Er und weitere Täter sollen eine Vielzahl von Autos aufgebrochen haben, um Navigationsgeräte, Lenkräder und Airbags auszubauen. Aus einem BMW stahlen die Diebe in Erkrath zudem einen Rucksack mit Schwimmbekleidung und Neoprenanzug. Außerdem ließen die Männer in einem Supermarkt Kleidungsstücke im Wert von 350 Euro mitgehen. Die Beute soll erst zwischengelagert und dann nach Litauen gebracht worden sein. Damit wird sich nun erneut ein Gericht befassen.

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